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| | Liebe Leserinnen und Leser! Stück für Stück werden die Corona-Einschränkungen von der Staatsregierung zurückgenommen. Dadurch ergeben sich Änderungen für unsere Gottesdienste und Veranstaltungen, über die wir Sie in diesem Newsletter informieren: |
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| Änderungen für Gottesdienste und Kirchen | Seit heute gelten neue Erleichterungen für die Gottesdienste: Der Abstand wird auf 1,5 m verringert und die Maske ist während des Gottesdienstes am Platz nicht mehr verpflichtend zu tragen, nur noch beim Rein- und Rausgehen und beim Gang zur Kommunion. Auch die Beschränkung auf 60 Minuten wurde aufgehoben. Das bedeutet, dass wir jetzt in den Kirchen des Pfarrverbands wieder größere Kapazitäten haben:
- Maisach: 55 Personen
- Gernlinden: 90 Personen
- Rottbach: 53 Personen
- Malching: 53 Personen
- Germerswang: 35 Personen
- Überacker: 39 Personen
Eine Anmeldung ist nicht mehr erforderlich, die Namen müssen nur in Listen eingetragen werden. Sollten mehr Personen kommen als erlaubt, dann gibt es noch Stehplätze außen. Ohne Masken müssen wir uns beim Singen selbstverständlich deutlich zurückhalten. Das Erzbistum empfiehlt für den Gemeindegesang dringend, die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ab Juli sind auch wieder Werktagsgottesdienste in Überacker und Germerswang möglich. Bei Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen gelten die Regeln genauso. Und für Gottesdienste im Freien beträgt die Höchstteilnehmerzahl jetzt 200.
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| Kirchliche Veranstaltungen | Gremiensitzungen sind wieder möglich, wenn die Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden. Bei einem Mindestabstand von 2 Metern kann während der Sitzung auf die Maske verzichtet werden. Nach 60 Minuten muss der Raum gelüftet werden. Der Leiter der Sitzung ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Auch Gruppenstunden sind in kleinen Gruppen bis zu 10 Personen wieder möglich. Veranstaltungen der Erwachsenenbildung sind ebenfalls wieder erlaubt. Die Maske ist beim Kommen und Gehen zu tragen, aber nicht während des Vortrags, wenn ein Abstand von 1,5 m eingehalten wird. Chorgesang im Bereich der Laienmusik ist seit heute wieder zulässig, wenn ein Mindestabstand von 2 m, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer eingehalten werden. Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein „beliebiges Publikum“ angeboten, sondern nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden, sind mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien wieder möglich. Für die Benutzung der Pfarrheime entwickeln die Kirchenverwaltungen Konzepte und hängen Info-Plakate aus, welche Hygienevorgaben in den kirchlichen Räumen zu beachten sind.
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| Sonstiges | Vielen Dank an Sie alle, dass Sie mit uns gemeinsam durch ein verantwortungsvolles Handeln einen aktiven Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie geleistet haben! Noch ist sie nicht überwunden, aber wir sind auf einem guten Weg. In Gernlinden gibt es an den Juli-Sonntagen wieder besondere musikalische Angebote. Der Sommerpfarrbrief ist im Druck und wird ab 6. Juli verteilt. Freuen Sie sich auf eine schöne Ausgabe mit vielen Hoffnungstexten - trotz oder gerade wegen Corona. Der nächste Newsletter soll kurz vor den Sommerferien erscheinen. Wenn Sie Beiträge darin veröffentlichen wollen, schicken Sie diese bitte bis spätestens 23. Juli an tbartl@ebmuc.de. Ansonsten wünschen wir Ihnen eine gute Zeit und sommerliche Tage!
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Mediennachweise | | Name: Logo Pfarrverband Mediennachweis: Pfarramt |
| | Name: genug getan fürs Klima Mediennachweis: Plassmann, Image |
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