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| | Liebe Leserinnen und Leser, jetzt liegt das Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste vor. Wir bieten Ihnen hier eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten. Was das für uns im Pfarrverband bedeutet und welche Konsequenzen sich daraus für die Sakramente und Andachten ergeben, können Sie in diesem Newsletter lesen. Einen guten Feiertag, einen schönen Mai und viel Vergnügen beim Lesen! |
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| Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste | Seit 29. April liegt ein Infektionsschutzkonzept für katholische Gottesdienste im Erzbistum München und Freising vor, das mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmt ist. Ab 4. Mai sind katholische Gottesdienste erlaubt, wenn die folgenden Rahmenbedingungen eingehalten und vor Ort konkretisiert werden:
Die Aufnahmekapazität für einen Gottesdienst in der Kirche richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Ein Mindestabstand von mindestens 2 m zwischen zwei Personen muss sichergestellt werden. Eine Höchstzahl von Personen kann je nach Praktikabilität vor Ort festgesetzt werden. Familienmitglieder in gemeinsamer Wohnung sind zum Einhalten der Abstandsregeln nicht verpflichtet. Plätze werden gemäß einem Sitzplan markiert und nummeriert. Die Wege innerhalb der Kirche werden definiert. Menschenansammlungen vor dem Kircheneingang sind zu vermeiden, ein Anmeldeverfahren wird empfohlen.
Personen mit Fieber, Atemwegserkrankung oder mit Corona Infizierte dürfen ebenso wenig teilnehmen wie Personen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktperson der Kategorie I oder II eingestuft wurden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen, lediglich beim Kommunionempfang kann sie beiseite genommen werden. Gemeindegesang ist allenfalls in sehr reduzierter Form vorgesehen, auf Chorgesang wird verzichtet. Handdesinfektionsmittelspender sollen sichtbar aufgestellt werden. Es gibt kein Weihwasser in den Weihwasserbecken und es liegen keine Gotteslobbücher aus. Ordner sollen die Einhaltung der Abstandsregeln, das Tragen der Masken und die Teilnehmerzahl kontrollieren.
Ein Gottesdienst darf höchstens 60 Minuten dauern. Auch die liturgischen Dienste müssen die Abstände einhalten und Mundschutz tragen - außer jene, die gerade sprechen. Alle gebrauchten Gegenstände werden nach der Feier in der Sakristei gründlich gereinigt. Der Friedensgruß durch Handreichung unterbleibt. Für die Gläubigen ist nur die Handkommunion möglich, Mundkommunion ist untersagt. Vor der Kommunionausteilung desinfiziert sich der Priester (Diakon/Kommunionhelfer/in) die Hände und legt Mund-Nase-Bedeckung und Handschuhe an. Er reicht den Gläubigen die Heilige Kommunion ohne direkten Kontakt und bewahrt dabei in würdiger Form einen größtmöglichen Abstand. Die Kommunionempfänger tragen idealerweise auch Schutzhandschuhe oder haben die Hände vorher desinfiziert. Nach dem Gottesdienst verlassen die Teilnehmer die Kirche reihenweise geordnet, auch dabei halten sie die Abstandsregeln ein und gehen bei der vorher festgelegten Ausgangspforte hinaus. Vor der Kirche dürfen keine Ansammlungen gebildet werden. Nach dem Gottesdienst sind die Bankreihen gründlich zu reinigen. | [nach oben zum Inhaltsverzeichnis] |
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| Was heißt das für den Pfarrverband? | Wir werden noch nicht am 10. Mai mit öffentlichen Gottesdiensten beginnen. Es gilt jetzt sehr viele Regeln zu bedenken und auf Praktikabilität konkret vor Ort zu überprüfen. Natürlich drängen manche, dass Gottesdienste jetzt wieder stattfinden sollen, aber es gibt auch viele, die Bedenken haben und lieber vorsichtig bleiben wollen. Wir werden deshalb mit der nötigen Ruhe und mit Bedacht vorgehen. Im Pfarrverbandsrat am 7. Mai werden wir gemeinsam alles Notwendige diskutieren und Sie dann anschließend wieder im Newsletter informieren. Wir empfehlen weiterhin, an unseren digitalen Gottesdienst-Angeboten zu Hause teilzunehmen (siehe unten). | [nach oben zum Inhaltsverzeichnis] |
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| Sakramente und andere Gottesdienste | Die Diözesanleitung hat außerdem angeordnet, wie andere Sakramente, Andachten, Bittgänge etc. zu feiern sind. Für sie alle gilt auch das Infektionsschutzkonzept als Voraussetzung: Die Taufe eines einzelnen Täuflings ist außerhalb der Messfeier im engen Familienkreis möglich. Alle Firmungen werden bis Ende der Sommerferien 2020 aufgeschoben. Das Erzbistum hofft, die Firmtermine im Herbst nachholen zu können. Das bedeutet, dass unsere geplante Firmung vom 18. Juli in den Herbst verschoben werden muss. Herr Bartl informiert die Firmlinge und ihre Familien entsprechend. Für die Feier einer Trauung im engen Familien- und Freundeskreis gelten dieselben Platz- und Abstandsregeln wie sie derzeit allgemein für Gottesdienste festgelegt sind. Beicht- und Seelsorgsgespräche sollen nur nach individueller vorheriger Terminvereinbarung geführt werden. Ein Abstand von mindestens 2 Metern ist zu halten, beide Gesprächsteilnehmer müssen Mundschutz tragen und die Gespräche sollen nicht länger als 30 Minuten dauern. Krankenbesuche: Wenn jemand Symptome oder Fieber hat oder Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatte, so muss die Corona-Seelsorge-Einsatzgruppe kontaktiert werden, um das weitere Vorgehen abzustimmen (Handy: 0151/42402512). Ansonsten gelten die Vorgaben für die Seelsorgsgespräche und für die Kommunionausteilung. Ein Besuch in einem Krankenhaus, Altenheim oder Pflegeheim ist nach den derzeit geltenden Vorschriften nur zur Sterbebegleitung möglich. Für die Feier eines Requiems oder Trauergottesdienstes gelten dieselben Regeln, wie sie derzeit allgemein für Gottesdienste festgelegt sind. Angesichts der geltenden Abstandsregeln und Beschränkungen für Freiluftgottesdienste wird dringend empfohlen, Bittgänge und Wallfahrten in der Gruppe abzusagen. Auch für Gottesdienste oder Maiandachten im Freien gilt das Schutzkonzept. An Fronleichnam können die gewohnten Prozessionen mit der Gemeinde in diesem Jahr nicht stattfinden. Pfarrfeste oder ähnliche Veranstaltungen sowie Gruppenausflüge und Fahrten sind bis auf weiteres abzusagen bzw. zu verschieben. Auch hierzu werden wir über die Details der Umsetzung noch diskutieren müssen.
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| Erstkommunion | Marion Dafner und Eva Wanek bieten den Kommunionfamilien zwei Möglichkeiten an: Verschiebung der Erstkommunionfeiern in den Herbst und Aufteilung auf viele Kleingruppen mit nur den engsten Angehörigen, Mundschutz und Sicherheitsabstand, Musik und Gesang wären stark eingeschränkt. Alternativ bietet sich eine Verschiebung der Erstkommunionen auf 2021 an, verbunden mit der Erwartung, dass die Feiern nächstes Jahr ohne die derzeit geltenden Beschränkungen gefeiert werden können. Um ein Stimmungsbild dazu zu bekommen, sind die Kommunionfamilien gebeten, ihre Meinung zurückzumelden.
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| | Maria, ich nenne dich Schwester ich sehe dein junges Gesicht ich spüre dein Sehnen und Träumen wir trauen gemeinsam dem Licht wir tragen gemeinsam das Wort der Verheissung wir bringen es zur Welt
Maria, ich nenne dich Schwester ich sehe dein Frauengesicht ich spüre dein Fragen und Handeln wir trauen gemeinsam dem Licht wir tragen gemeinsam das Wort der Befreiung wir bringen es zur Welt
Maria, ich nenne dich Schwester ich sehe dein müdes Gesicht ich spüre dein Dienen und Leiden wir trauen gemeinsam dem Licht wir tragen gemeinsam den Preis der Befreiung wir bringen ihn in die Welt
Maria, ich nenne dich Schwester ich sehe in deinem Gesicht die Würde und Hoffnung der Frauen wir trauen gemeinsam dem Licht wir singen das Lied der Befreiung wir tragen es in die Welt | [nach oben zum Inhaltsverzeichnis] |
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| Verschiedenes | Der Bibelkreis „Heilungserzählungen“ mit Thomas Bartl findet am 13.05.20 um 19:30 Uhr statt als Videokonferenz über Zoom, den Link finden Sie bei unseren Gottesdiensten. Die Seelsorger haben einen Hoffnungsbrief für die Senioren unseres Pfarrverbandes geschrieben. Die 8-seitige Broschüre befindet sich gerade im Druck und soll nächste Woche verteilt werden Zu guter Letzt wieder etwas zum Schmunzeln - wie schön, dass uns das heuer erspart bleibt: |
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