Die anfallenden KITA-Gebühren ergeben sich aus den gebuchten Betreuungszeiten. Diesen Zeitraum legen die Eltern bei Abschluss des Betreuungsvertrages fest und er kann den Bedürfnissen der Eltern auch während dem KITA-Jahr max. 2x angepasst werden. Die entsprechenden Absprachen treffen die Eltern mit den Erziehern/-innen aus der Gruppe und mit der Leitung der Einrichtung.
weitere monatliche Beiträge:
Essensgeld 105,- Euro
Spielgeld 10,- Euro
Bei Geschwisterkindern in der Einrichtung kann ein Rabatt von 10 % gewährt werden.
(seit April 2019)
Ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, leistet der Freistaat Bayern bis zum Schulbesuch eines Kindes einen Zuschuss zum Grundbetrag in Höhe von maximal 100 Euro pro Kind und Monat. Der monatliche Grundbeitrag wird entsprechend reduziert.
Ferienbeiträge für Hortkinder
Für die Ferienzeit gilt eine höhere Buchungszeit als in der Schulzeit, da die Kinder bereits morgens in den Hort kommen.
Die Berechnung erfolgt mit Hilfe eines separaten Buchungssystem.
Ferienbetreuung:
15 - 29 Tage - Einzug eines erhöhten Monatsbeitrages im August
30 - 44 Tage - Einzug von zwei erhöhten Monatsbeiträgen (Juli + August)
weitere monatliche Beiträge:
Essensgeld ----- Euro
Spielgeld ----- Euro
Bei Geschwisterkindern in der Einrichtung kann ein Rabatt von 10 % gewährt werden