Anmeldung für das neue Hortjahr 2024/ 2025


INFO ÜBER DIE FÜHRUNG DER WARTELISTE 
Da es heuer zu vielen Mehrfachanmeldungen kam, werden alle Kinder, die keinen Platz für das Betreuungsjahr 2024/2025 erhalten haben, nicht nur bei uns im Hort St. Lantpert auf der Warteliste geführt, sondern auf der Gesamtwarteliste der Stadt Freising. Alle Einrichtungen können auf diese Liste zugreifen.

Über die Aufnahme in die Warteliste werden Sie aus Gründen der Organisation und Nachhaltigkeit mit nur einem einzigen Schreiben informiert.

Wenn ggf. doch noch ein freier Platz zugewiesen werden kann, würden wir Sie umgehend benachrichtigen.
Sollte Ihr Kind keinen Platz mehr im Betreuungsjahr 2024/2025 erhalten, bitten wir erneut den Einschreibetermin/die Anmeldung für das nächste Betreuungsjahr (Beginn 01.09.2025) zu beachten bzw. wahrzunehmen und Ihr Kind anzumelden.
Sofern Sie keinen Platz mehr benötigen, bzw. eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit gefunden haben, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Dann kann unsere Warteliste entsprechend aktualisiert werden. Vielen Dank.
Uns ist bewusst, dass diese Rückmeldung für Sie unbefriedigend ist. Die Situation ist weiterhin auf den Fachkräftemangel zurückzuführen.

AN ALLE INTERESSIERTEN ELTERN!
Die Anmeldung für einen Hortplatz findet online vom 05.02.2024 bis 12.03.2024 statt.
Unsere Anmeldebögen stehen zum Download bereit und sind bitte vollständig ausgefüllt bis spätestens Dienstag, 12. März 2024 in unseren Briefkasten, Haus für Kinder St. Lantpert oder Hort St. Lantpert, einzuwerfen.

Nach Eingang der Anmeldungen erfolgt die Sichtung der Unterlagen in den jeweiligen Einrichtungen sowie ein Abgleich mit der Stadt Freising.
Sobald Ihr Kind aufgenommen werden kann, setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung, damit alle notwendigen Formalitäten erledigt werden können.
Voraussichtlich Mitte Mai 2024 werden die Eltern postalisch über das Ergebnis des Abgleichs benachrichtigt.
 



Es werden derzeit Schulkinder von der 2. bis zur 4. Klasse betreut.

Wichtigstes Kriterium für die Aufnahme der Kinder in den Hort ist die Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten.

Ein Nachweis darüber wird verlangt. Wichtig ist uns auch, dass die Eltern die pädagogische Konzeption kennen und die darin enthaltenen Richtlinien anerkennen.

Vorzugsweise nehmen wir Kinder aus den Pfarrkindergärten in Lerchenfeld sowie dem unmittelbaren Einzugsgebiet (Lerchenfeld) auf.
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