Mit der Erhebung zum Kardinal ist auch das Recht verbunden, den
Kardinalspurpur zu tragen. Die leuchtendrote Farbe symbolisiert die Treue des Trägers zum Papst und zu seiner Kirche - notfalls wird er sie bis aufs Blut verteidigen. Sie unterscheidet den Kardinal auch vom Bischof, der violett trägt. Die Alltagskleidung des Kardinals ist die Soutane, ein tailliert geschnittenes, bodenlanges Gewand mit langen Ärmeln. Sie wird aus rotem oder schwarzem Stoff gefertigt und besitzt rote Knöpfe, Knopflöcher und Verzierungen. Der Kardinal trägt dazu ein breites rotes Zingulum als Gürtel.
Bei der Kardinalserhebung setzt der Papst jedem neuen Kardinal den roten
Pileolus auf. Das runde Scheitelkäppchen kann auch unter Birett oder Mitra getragen werden und wird „Soli Deo“ genannt, weil es nur vor dem Allerheiligsten und im Gottesdienst vom Sanctus bis nach der Kommunionausteilung abgenommen wird. Auch das
rote Birett wird den neuen Kardinälen vom Papst aufgesetzt. Dabei handelt es sich um eine feste, viereckige Kopfbedeckung mit drei bogenförmigen Aufsätzen. Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil trug üblicherweise jeder Geistliche ein Birett.
Zu den Insignien eines Kardinals gehört außerdem der
Kardinalsring, der den neuen Kardinälen vom Papst überreicht wird. Er symbolisiert die Verbundenheit mit der Kirche. Der Kardinal kann selbst wählen, wann er den Bischofsring und wann den Kardinalsring trägt.
Das
Wappen eines Kardinals wird geschmückt von dem roten, flachen Kardinalshut, der an jeder Seite mit 15 roten Quasten verziert ist, während das Wappen eines Bischofs den grünen, flachen Bischofshut mit je sechs Quasten, je zehn bei einem Erzbischof, zeigt. Das Wappenschild ist bei Bischöfen, Erzbischöfen und Kardinälen, die ein Bistum oder Erzbistum leiten, meist kombiniert aus Symbolen für dieses und aus persönlichen Elementen. Unter dem Wappenschild ist in der Regel ein Schriftband mit dem Wahlspruch abgebildet. Das Wappen wird neben dem Papstwappen auch an der Titelkirche des Kardinals in Rom angebracht.
Über seine
Titelkirche und die zugehörige Pfarrei übt der Kardinal eine Art Schirmherrschaft aus, das heißt, er besucht die Kirche, wenn er in Rom ist, und trägt auch zu ihrem Unterhalt bei. Nach seiner Erhebung nimmt er sie im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in Besitz.