Erlass von erzbischöflichen Gesetzen, Ausführungsbestimmungen und Dekreten

Dekret zu Gremiensitzungen im Bereich der kirchlichen Vermögensverwaltung

Allgemeines Dekret gemäß can. 29 CIC - gültig ab 01.07.2023

Da sich die in der Vergangenheit getroffenen Regelungen zur Durchführung von Gremiensitzungen in elektronischer oder hybrider Form bewährt haben und der Grundsatz der Beratung dabei nachweislich in umfassender Weise aufrechterhalten wurde, ermögliche ich hiermit allen Rechtsträgern, die meiner Gesetzgebungsgewalt unterliegen, ungeachtet gegebenenfalls anderslautender statutarischer Regelungen des jeweiligen Gremiums dauerhaft die Möglichkeit, Sitzungen ihrer Gremien im Bereich der kirchlichen Vermögensverwaltung ohne physische Anwesenheit einzelner oder aller Gremienmitglieder nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen durchzuführen.

Den kompletten Wortlaut des Dekrets finden Sie hier zum Download.

Im Folgenden werden die für die Erzdiözese München und Freising mit Wirkung zum 1. Januar 2023 erlassenen Gesetze und Ausführungsbestimmungen promulgiert.
 
Gesetz über die Zusammenarbeit kirchlicher juristischer Personen des öffentlichen Rechts im Erzbistum München und Freising

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Ausführungsbestimmungen zur Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schütz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst in der Fassung vom 1. Juni 2022

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