Die unabhängigen Ansprechpersonen (frühere Benennung: Missbrauchsbeauftragte) sind die zentralen Erstansprechpartner für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch. Ihre Aufgabe ist die Entgegennahme von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch und Grenzverletzungen oder einen sonstigen sexuellen Übergriff gegenüber Minderjährigen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen gemäß der
Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- und hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst sowie den
Ausführungsbestimmungen zur Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schütz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst in der Fassung vom 1. Juni 2022.
Bei Meldungen von Verdachtsfällen, die lange zurückliegen, prüfen die unabhängigen Ansprechpersonen die Plausibilität des Vortrages und unterstützen die Betroffenen bei der Beantragung von Zahlungen in Anerkennung des Leids. Auch die Übernahme von Therapie- oder Anwaltskosten ist möglich.
Bei Meldungen von aktuellen Verdachtsfällen sind die unabhängigen Ansprechpersonen für die Klärung des Verdachtsfalls zuständig. Sie stehen in keinem Anstellungsverhältnis mit der Erzdiözese München und Freising, arbeiten weisungsunabhängig und geben Informationen an die Erzdiözese weiter, damit diese die erforderlichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergreifen kann. Besteht der Verdacht auf eine Straftat, erstattet die Erzdiözese grundsätzlich unverzüglich Anzeige.
Als "unabhängige Ansprechpersonen der Erzdiözese München und Freising für die Prüfung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst" wurden vom Erzbischof, Kardinal Reinhard Marx, ernannt: