Wie Hauptamtliche Kinder und Jugendliche unterstützen können Prävention für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Erzdiözese München und Freising

Hand mit Regenbogen
Die Stabsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch hat für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erzdiözese München und Freising, die im Rahmen ihrer Beschäftigung Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, Unterlagen, Checklisten und Weiterbildungsmaßnahmen entwickelt.

Erweitertes Führungszeugnis / Selbstauskunft

 
Auf der Grundlage der Präventionsordnung des Erzbistums München und Freising müssen alle Hauptamtlichen, die beruflich Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben,
 
  • eine Selbstauskunft sowie eine Verpflichtungserklärung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur persönlichen Eignung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie  
  • alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. 
 
Mit Wirkung zum 01.07.2021 hat die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (Bayerische Regional-KODA) zur Umsetzung der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener und der Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ Änderungen bei den arbeitsrechtlichen Grundlagen zur Vorlagepflicht erweiterter Führungszeugnisse durch hauptamtlich Beschäftigte beschlossen.

Demnach sind erweiterte Führungszeugnisse nicht länger nach der Einsichtnahme in der Personalakte zu verwahren, sondern den Beschäftigten zurückzugeben. In der Personalakte ist zu dokumentieren, dass die Vorlagepflicht erfüllt wurde und keine einschlägige Eintragung im Sinne des § 72a SGB VIII vorliegt. Enthält das erweiterte Führungszeugnis eine einschlägige Eintragung, ist eine Kopie dieses Zeugnisses mit besonderer Sicherung in der Personalakte zu verwahren. Nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses ist diese Dokumentation zusammen mit der Personalakte aufzubewahren.
 

E-Learning-Programm

 
Jahr für Jahr werden Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen der Erzdiözese München und Freising betreut, gefördert und in ihrem Glauben gestärkt. Dies geschieht mit großem Verantwortungsbewusstsein und Engagement. Alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben eine besondere Verantwortung dafür, dass kirchliche Einrichtungen sichere Orte sind.

Aus diesem Grund hat die Erzdiözese München und Freising in Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie der Universitätsklinik Ulm und der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom das E-Learning-Programm „Prävention von sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese München und Freising“ entwickelt.

Die Methode des E-Learnings bietet die Möglichkeit, sich zeitlich und örtlich vollkommen flexibel zum Thema Prävention von sexuellem Missbrauch weiterzubilden.
Die Schulungsmaßnahme wurde 2018 als verpflichtende Fortbildungsmaßnahme für alle Pastoralen Dienste eingeführt und schließt mit einem von Generalvikar Christoph Klingan unterzeichneten Zertifikat ab. 

Weiterführender Link: 

E-Learning-Programm / Lernplattform

Handreichung für Hauptamtliche

"Miteinander achtsam leben" ist das Leitmotiv unserer Präventionsarbeit. Wir wollen eine Kultur des Respekts, der Wertschätzung und eine Haltung der Achtsamkeit etablieren, welche die Einhaltung von gebotener Nähe und Distanz nachhaltig fördert.

Ziel dieser Handreichung ist es, Wissen zu vermitteln, wie dies gelingen kann. Sie soll darüber hinaus zeigen, wie Hauptamtliche im (Verdachts-) Fall von Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und Missbrauch professionell handeln können, um betroffene Kinder und Jugendliche bestmöglich zu unterstützen.

Download:
Handreichung "Miteinander achtsam leben" für Hauptamtliche
 

Bestellformular für die Handreichung "Miteinander achtsam leben"

Pfarreiarbeit: Checklisten und Empfehlungen

Für die Pfarreiarbeit hat die Stabsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch zahlreiche Checklisten und Empfehlungen als zusätzliche Arbeitshilfe zur Prävention sexualisierter Gewalt erarbeitet. Sie dienen als Ergänzung zum institutionellen Schutzkonzept einer Pfarrei oder eines Pfarrverbands, wie in der Handreichung für Hauptamtliche ausgeführt.

Die Checklisten und Empfehlungen beziehen sich auf folgende Veranstaltungen in den Pfarreien oder Pfarrverbänden:  
 
  • Gruppenstunden
  • Freizeitmaßnahmen
  • Erstkommunion- und Firmvorbereitung
  • Einzelgespräche
  • Einzelkontakte