Die Erzdiözese München und Freising hat im Februar 2020 ein neues Gutachten bei der externen Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl in Auftrag gegeben. Dieser Bericht soll benennen, ob die Verantwortlichen rechtliche Vorgaben sowie die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz erfüllten und angemessen im Umgang mit Verdachtsfällen und möglichen Tätern handelten. Der Auftrag umfasst den Zeitraum von 1945 bis 2019. Grundlage des neuen Berichts sind neben dem Missbrauchsbericht von 2010 alle neuen Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Kleriker und weitere hauptamtliche Mitarbeitende, die seit 2010 bis Ende 2019 in den Verantwortungsbereich der Erzdiözese fallen. Die externe Kanzlei stellte das
Gutachten im Rahmen einer Pressekonferenz am 20. Januar 2022 vor. Weitere Informationen sind auf der Website der Kanzlei verfügbar:
https://westpfahl-spilker.de/aktuelles
Kardinal Reinhard Marx hat am 20. Januar 2022
in einem kurzen Statement zur Veröffentlichung des Missbrauchsgutachten Stellung genommen.
Die Erzdiözese hat das Gutachten am 20. Januar 2022 erstmals zur Kenntnis bekommen. Nach einer ersten Prüfung nahm die Erzdiözese bei einer
Pressekonferenz am 27. Januar 2022 Stellung zu dem Gutachten:
Statement Kardinal Reinhard MarxStatement Generalvikar Christoph Klingan
Statement Amtschefin Dr. Stephanie Herrmann