Betroffenenbeirat, Aufarbeitungskommission, Beraterstab

Gemäß der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland" der Deutschen Bischofskonferenz und des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wurden in der Erzdiözese München und Freising ein Betroffenenbeirat und eine Aufarbeitungskommission eingerichtet.

Gemäß der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ (Amtsblatt der Erzdiözese München und Freising, 2022, Nr. 7, S. 261-277) wurde in der Erzdiözese München und Freising ein Beraterstab eingerichtet. Er berät den Erzbischof in Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener. Dem Beraterstab gehören die beauftragten Ansprechpersonen, der diözesane Präventionsbeauftragte und Personen mit psychiatrisch-psychotherapeutischem, pastoralem, juristischem sowie kirchenrechtlichem Sachverstand und fundierter fachlicher Erfahrung und Kompetenz in der Arbeit mit Betroffenen sexuellen Missbrauchs an. Dem Beraterstab sollen auch von sexuellem Missbrauch Betroffene angehören. Ihm können auch Personen angehören, die im kirchlichen Dienst beschäftigt sind. Darüber hinaus ist eine externe Fachberatung hinzuzuziehen. Im Einzelfall können weitere fachlich geeignete Personen hinzugezogen werden.
 
Dem Beraterstab in der Erzdiözese München und Freising gehören neben Erzbischof Kardinal Reinhard Marx an:
Kirstin Dawin
Lisa Dolatschko-Ajjur
Prof. Dr. Franz Joseph Freisleder
Bernhard Freitag
Dr. Stephanie Herrmann
Kirsten Jungmeier
Richard Kick
Christoph Klingan
Helmut Kniele
Ulrike Leimig
Dr. Martin Miebach
Dr. Marcus Nelles
Andreas Schmiedel
Kilian Thomas Semel
Christine Stermoljan