Unabhängiger Betroffenenbeirat der Erzdiözese München und Freising

Der Betroffenenbeirat der Erzdiözese München und Freising besteht aktuell aus vier Mitgliedern. Durch ihre Arbeit gewährleisten sie eine kontinuierliche und institutionalisierte Beteiligung von Betroffenen in den Bereichen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt.

Sie wurden in einem aufwändigen Auswahlverfahren entsprechend der Vorgaben der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland" zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs von einem unabhängigen Auswahlgremium ausgewählt.

Hier geht es zur Website des Betroffenenbeirats.
 

Ziele und Aufgaben des Betroffenenbeirats, Form der Beteiligung und Unterstützung durch die Verantwortlichen

Aufgabe des Betroffenenbeirats ist die kritische Begleitung der Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt sowohl hinsichtlich der diözesanen Aufarbeitung, der Maßnahmen der Prävention als auch im Bereich der Intervention aus Sicht der Betroffenen.

Die Themen, mit denen sich der Betroffenenbeirat beschäftigt, ergeben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen der Erzdiözese. Der Betroffenenbeirat ist Impulsgeber. Er wird im Vorfeld geplanter Maßnahmen gehört und gibt Hinweise und Vorschläge. Der Betroffenenbeirat setzt sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt auseinander.

Aufgabe des Betroffenenbeirates ist es, zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz beizutragen, Stellungnahmen und Einschätzungen zu bestehenden und geplanten Maßnahmen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt abzugeben und gemeinsam mit den jeweils zuständigen Gremien bzw. Verantwortlichen in der Erzdiözese über weitere Schritte auf diesem Weg zu beraten.

Der Betroffenenbeirat ist in regelmäßigem Austausch mit der von ihm begleiteten Aufarbeitungskommission und den Verantwortlichen der Erzdiözese. Der Betroffenenbeirat wird zudem mit Informationen und Hinweisen, Erwartungen und konkreten Änderungsvorschlägen an die Erzdiözese oder die Aufarbeitungskommission herantreten.

Der Betroffenenbeirat hat gemäß Punkt 2.4 der Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland aus dem Kreis der Betroffenen zwei Mitglieder für die Aufarbeitungskommission in der Erzdiözese München und Freising demokratisch gewählt und entsandt.

Die Verantwortlichen in der Leitung der Erzdiözese München und Freising – Erzbischof Kardinal Reinhard Marx, Generalvikar Christoph Klingan und Amtschefin Dr. Stephanie Herrmann – sichern dem Betroffenenbeirat die nötige Unabhängigkeit und Unterstützung zu.

Struktur

Dem Betroffenenbeirat gehören derzeit vier Mitglieder an. Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat endet drei Jahre nach der Berufung.

Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist ehrenamtlich. Den Mitgliedern wird eine Aufwandsentschädigung für die Sitzungen gezahlt, die sich an der Praxis des Betroffenenrates beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM) orientiert. Darüber hinaus erfolgt eine Erstattung der Fahrtkosten nach Maßgabe der Reisekostenordnung der Bayerischen (Erz-)Diözesen.

Der Betroffenenbeirat erstellt eine eigene Geschäftsordnung.

Der Betroffenenbeirat erhält administrative Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen durch das Erzbischöfliche Ordinariat.

Pressemitteilungen und Veröffentlichungen

Kontakt

Der Betroffenenbeirat ist erreichbar unter kontakt@betroffenenbeirat-muenchen.de.

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Satzung