Die Mitglieder der UAK München und Freising greifen auf bereits begonnene Prozesse der Erzdiözese München und Freising bezüglich der Aufarbeitung, der Prävention und Intervention zurück und entwickeln diese aus einer externen Perspektive heraus weiter.
Die Aufgaben der Kommission laut §2 Abs. 1 der „Geschäftsordnung für die Kommission zur unabhängigen Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der Erzdiözese München und Freising“ sind:
- die quantitative Erhebung des sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese,
- die Untersuchung des administrativen Umgangs mit Täterinnen und Tätern sowie Betroffenen,
- die Identifikation von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben und
- die Identifikation von möglichen Formen der Wiedergutmachung jenseits der juristischen Vereinbarungen.
Da die ersten beiden Aufgaben durch das Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl erarbeitet wurden, hatte die Kommission diese beiden Aspekte vorerst bis zur Veröffentlichung des Gutachtens zurückgestellt. Sie wird sich jetzt nach der Veröffentlichung mit den für die UAK relevanten Konsequenzen daraus beschäftigen. Gegenwärtig beschäftigt sich die Kommission deshalb in erster Linie mit der Identifikation und Verbesserung von strukturellen Gegebenheiten (Aufgabe 3).
Die UAK München und Freising trifft sich im Abstand von zwei Monaten zu einer 4,5-stündigen Sitzung. Vertreter der Erzdiözese München und Freising sowie die unabhängigen Ansprechpersonen können als ständige Gäste an den Sitzungen teilnehmen. Gegebenenfalls zieht die Kommission auch weitere Fachleute und Experten zur eigenen Unterstützung zu Rate.