Info-Kasten der Unabhängigen Aufarbeitungskommission


Die eigene Website der UAK München und Freising ist nun neu unter www.aufarbeitungskommission-muenchen.de
verfügbar.



Aufarbeitungskommission in der Erzdiözese München und Freising

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in der Erzdiözese München und Freising (UAK München und Freising) wurde auf der Grundlage der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland" gebildet. Ein Vertreter ist aus dem Betroffenenbeirat entsandt und vier Vertreter wurden als unabhängige Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung von der Staatsregierung benannt. Diese externen Mitglieder bringen persönliche und/oder fachliche Erfahrung mit Prozessen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen mit. Zudem gehört eine Vertreterin des Diözesanrats der Kommission an.

Die UAK München und Freising hat das Ziel, die Erzdiözese München und Freising bei Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen kritisch zu begleiten. Sie versteht sich dabei als Organ, das die Anliegen des Betroffenenbeirats unterstützt und – durch den Blick von außen – der Erzdiözese München und Freising konkrete Empfehlungen für strukturelle, institutionell umsetzbare Verbesserungen in der Realität des Umgangs mit dem Missbrauchs-Thema an die Hand gibt.

Aufgaben und Arbeitsweise der UAK München und Freising

Die Mitglieder der UAK München und Freising greifen auf bereits begonnene Prozesse der Erzdiözese München und Freising bezüglich der Aufarbeitung, der Prävention und Intervention zurück und entwickeln diese aus einer externen Perspektive heraus weiter.

Die Aufgaben der Kommission laut §2 Abs. 1 der „Geschäftsordnung für die Kommission zur unabhängigen Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der Erzdiözese München und Freising“ sind:

  • die quantitative Erhebung des sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese,
  • die Untersuchung des administrativen Umgangs mit Täterinnen und Tätern sowie Betroffenen,
  • die Identifikation von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben und
  • die Identifikation von möglichen Formen der Wiedergutmachung jenseits der juristischen Vereinbarungen.
Da die ersten beiden Aufgaben durch das Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl erarbeitet wurden, hatte die Kommission diese beiden Aspekte vorerst bis zur Veröffentlichung des Gutachtens zurückgestellt. Sie wird sich jetzt nach der Veröffentlichung mit den für die UAK relevanten Konsequenzen daraus beschäftigen. Gegenwärtig beschäftigt sich die Kommission deshalb in erster Linie mit der Identifikation und Verbesserung von strukturellen Gegebenheiten (Aufgabe 3).

Die UAK München und Freising trifft sich im Abstand von zwei Monaten zu einer 4,5-stündigen Sitzung. Vertreter der Erzdiözese München und Freising sowie die unabhängigen Ansprechpersonen können als ständige Gäste an den Sitzungen teilnehmen. Gegebenenfalls zieht die Kommission auch weitere Fachleute und Experten zur eigenen Unterstützung zu Rate.

FAQs

Zusammensetzung

Die Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in der Erzdiözese München und Freising besteht aus vier unabhängigen, von der Staatsregierung benannten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung, die persönliche und/oder fachliche Erfahrung mit Prozessen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen mitbringen; außerdem gehören der UAK grundsätzlich zwei Vertreter des Betroffenenbeirats sowie eine Vertreterin des Diözesanrats und grundsätzlich ein Vertreter der Erzdiözese an.

Im Einzelnen sind das

  • StDin a.D. Michaela Huber, Schulpsychologin, Fachseminarleiterin, Supervisorin/Coach (BDP), Schulentwicklungsmoderatorin (Vorsitzende)
  • Dr. Harald Britze, Stellvertretender Leiter des Bayerischen Landesjugendamts am Zentrum Bayern Familie und Soziales (Stellvertretender Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Manfred Markwardt, ehemaliger Leiter der Abteilung Strafrecht im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und Honorarprofessor an der Technischen Universität München (Stellvertretender Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Franz Joseph Freisleder, Ärztlicher Direktor des kbo-Heckscher-Klinikums und Honorarprofessor für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Pfarrer Kilian Thomas Semel, Leiter der Stabsstelle Beratung und Seelsorge für Betroffene von Missbrauch und Gewalt in der Erzdiözese München und Freising; als Vertreter der Erzdiözese
  • Zwei Vertreter der Betroffenen, die vom Betroffenenbeirat benannt wurden
  • Dr. Cordula Brechmann, Fachärztin für Allgemeinmedizin, als Vertreterin des Diözesanrats der Katholiken der Erzdiözese München und Freising
Die Mitglieder der Aufarbeitungskommission werden auf drei Jahre berufen, eine wiederholte Berufung ist möglich. Die Mitglieder der Kommission verpflichten sich im Rahmen der rechtlichen Regelungen zur Verschwiegenheit und zum Schutz personenbezogener Daten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Kommission bekannt werden. Die Mitgliedschaft in der Kommission ist ein Ehrenamt. Die Mitglieder erhalten eine der Aufgabe angemessene Aufwandsentschädigung.

Empfehlungen an die Erzdiözese

Jahresberichte

Veröffentlichungen/Pressemitteilungen

Rechtsgrundlagen

Kontakt

Die Aufarbeitungskommission ist erreichbar unter aufarbeitungskommission@eomuc.de oder
MHuber@aufarbeitungskommission-muenchen.de.

Tag der Begegnung für Betroffene von sexuellem Missbrauch

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission lud am 23. September 2022 zu einem Tag der Begegnung für Betroffene von sexuellem Missbrauch. Nähere Informationen, Pressebilder und die Aufzeichnung der Veranstaltung gibt es hier.