Am 17. Januar 2017 wurde das Dekret der Religiosenkongregation (Rom) vollzogen, welches das Kloster der Hl. Birgitta auflöste und den unvermeidlichen Übergang regelte: Dem Erzbistum München und Freising wurde das Kloster Altomünster anvertraut, das es für kirchliche Zwecke nutzen soll. Damit wurde in der Geschichte dieses besonderen Ortes nicht nur ein Kapitel beendet, sondern vor allem dessen Fortbestand festgeschrieben. Damit das Klostergebäude Altomünster mit seiner Geschichte eine gute Zukunft bekommt, sind viele Maßnahmen bereits in vollem Gange – auch wenn vor Ort davon nur wenig zu sehen ist.
Nutzungskonzept Frühestens ab Sommer 2017 wird die Entwicklung eines Nutzungskonzeptes angegangen, das die Tradition und Spiritualität des Ortes berücksichtigt. In dieser Phase werden auch Bedarfe des Pfarrverbandes und Dekanats sowie der politischen Gemeinde und Region erhoben. Letztlich geht es darum, ein stimmiges Gesamtkonzept zu entwickeln. Dazu gibt Rom eine klare Linie vor: Das Kloster Altomünster muss ein kirchlicher Ort bleiben.
siehe dazu: Pressemitteilung vom 14. April 2018Das Erbe bewahrenUm das Erbe des Klosters Altomünster zu bewahren, sichert das Erzbistum derzeit Gegenstände und Schriftgut (Buchbestände und Archivalien). Nicht nur die wertvollen Handschriften waren zuletzt nicht sachgerecht gelagert. Diese befinden sich inzwischen in der Obhut der Diözesanbibliothek des Erzbistums München und Freising. Der Buchbestand wird fachgerecht katalogisiert, der Altbestand (bis 1803) dann digitalisiert und so einer breiten Schicht von Nutzern zugänglich gemacht werden.
Inzwischen wurden auch Mitarbeiter und externe Fachleute damit beauftragt, die Baugeschichte des Klosters zu erforschen. In einigen Monaten werden viele Maßnahmen zur Untersuchungen der Bausubstanz anlaufen. Die Erkenntnisse über den baulichen Zustand des Klostergebäudes fließen ein in die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes
Das Erzbistum ist Träger des Klosters Mit der Übernahme trägt das Erzbistum München und Freising die Verantwortung für das Klostergebäude. Das Gebäude wird gesichert, elektrische Anlagen und die Heizung werden laufend überprüft. Ebenso gab es – dem schlechten Zustand des Gebäudes geschuldet – erste Untersuchungen und Begehungen, die dazu geführt haben, dass am 05.04.2017 durch das Landratsamt Dachau das Wohnen im Kloster ab sofort untersagt wurde. Wenige Tage vorher wurde aufgrund der Untersuchung des Leitungswassers ein sehr hoher Legionellenbefall festgestellt. Erste Maßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht.
Wichtig zu wissen ist: Vieles muss neu geregelt werden, beispielsweise alle Verträge, die den Betrieb des Klosters betreffen müssen geprüft und gegebenenfalls übertragen werden auf die Erzdiözese. Das geschah z.B. im Februar mit den Verträgen, die es mit Kommune, Stromversorger und den entsprechenden Zweckverbänden gab. Andererseits konnten bestehende Versicherungen gekündigt werden, da Sammelversicherungen des Erzbistums bestehen, die in entsprechenden Schadensfällen für die Kosten aufkommen.