Geschichte der Kirchenverwaltung

Kirchenrechnung der Filialkirche Waakirchen für das Jahr 1687
Kirchenrechnung der Filialkirche Waakirchen für
das Jahr 1687. Titelseite mit Nennung der
Kirchpröpste (Pfarrarchiv Tegernsee).
Seit den Anfängen unseres Bistums und bis heute sind die meisten Kirchen Eigentum von Kirchenstiftungen. Diese auf Dauer angelegten juristischen Personen verfügen über Gebäude und Grundstücke, Kapitalvermögen und Einnahmerechte, deren Erträge dafür bestimmt sind, Bau und Ausstattung der jeweiligen Kirche zu unterhalten und die laufenden Erfordernisse für den Gottesdienst zu bestreiten.
 
Für die Verwaltung des Vermögens der Kirchenstiftungen waren in Bayern schon seit dem späten Mittelalter zwei aus der Gemeinde bestellte so genannte „Kirchpröpste“ zusammen mit dem Pfarrer zuständig. Sie wurden – jeweils zwei an der Zahl und für die Dauer von zwei oder drei Jahren – gemeinsam von weltlicher Obrigkeit und Pfarrer aus der Pfarrgemeinde bestellt. In ihnen kann man die Vorläufer der heutigen Kirchenverwaltungen bzw. Kirchenpfleger sehen, die somit eine mehr als 500-jährige Tradition besitzen.
 
Nach der Säkularisation von 1803 übernahm der Staat zunächst die Aufsicht über die kirchliche Vermögensverwaltung, ab 1807 nahm er sie durch staatliche „Stiftungsadministrationen“ sogar selbst wahr. Nach 1817 wurde die Stiftungsverwaltung den politischen Gemeinden übertragen
 
Eigene Kirchenverwaltungen – bestehend aus dem Pfarrer, einem Gemeindevertreter und mehreren gewählten Mitgliedern – wurden in Bayern dann 1834 eingerichtet. Dies kann man als Gründungsdatum der Kirchenverwaltungen in unserem heutigen Verständnis nehmen, auch wenn die konkrete Gestalt später noch mehrfach verändert wurde; u.a. entfiel der Vertreter der politischen Gemeinde. Die freie Verfügungsgewalt der Kirche über ihr Eigentum wurde nach dem Ende der Monarchie eingeführt und im Bayerischen Konkordat von 1924 festgeschrieben. Heute ist die Kirchenverwaltung eine rein kirchliche Einrichtung, bestehend aus dem Pfarrer und gewählten Mitgliedern.
 
Die Mitgliedschaft in einer Kirchenverwaltung ist also eine sehr traditionsreiche Form dessen, dass Laien an entscheidender Stelle Mitverantwortung innerhalb der Kirche übernehmen.

Verfasser: Dr. Roland Götz