Am 24. November 2024 wählen über 900 Kirchenstiftungen im Erzbistum München und Freising ihre neuen Kirchenverwaltungen.
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Kirchenverwaltungsvorstand bzw. stellvertretenden Kirchenverwaltungsvorstand die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten, ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer und meist einer Verwaltungsleitung aktiv die finanziellen, baulichen und personellen Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.
Generalvikar Christoph Klingan ruft zur Kandidatur bei Kirchenverwaltungswahlen auf / Frist bis 20. Oktober
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Regina Uhrmann kandidiert im Pfarrverband Unterhaching für die Kirchenverwaltungswahlen am 24. November 2024. Im Interview sagt sie, welche Voraussetzungen Kandidaten mitbringen sollten und warum ehrenamtliches Engagement bereichernd ist.
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Interview mit Generalvikar Christoph Klingan in der Münchner Kirchenzeitung Innehalten über das wichtige Gremium Kirchenverwaltung und über ehrenamtliches Engagement in der Kirche
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In einem Brief wendet sich der Diözesanratsvorsitzende an die PGR-Vorsitzenden mit der Bitte um Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der KV-Wahl 2024.
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Ein Einblick in das ehrenamtliche Engagement von Anna-Lena Kammerer in St. Ulrich in Unterschleißheim
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"Die Arbeit der Kirchenverwaltung ist konstitutiv, ohne sie ist kirchliches Leben in unseren Pfarreien nicht denkbar, denn sie ermöglicht mit ihren Entscheidungen und ihrer Arbeit vieles an Engagement vor Ort."
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