Über 900 Kirchenstiftungen haben im Erzbistum München und Freising ihre Kirchenverwaltung gewählt! (Hochrechnung vom 28.11.2024 um 11:30 Uhr)
Insgesamt stellten sich 5.038 Ehrenamtliche zur Wahl für die Kirchenverwaltungen auf. Von diesen wurden 3.844 direkt in die Gremien gewählt, während 808 Personen als Ersatzkandidat:innen fungieren. Diese können bei Bedarf nachberufen werden oder nachrücken, wenn Mitglieder ausscheiden. Dank dieses Engagements konnten 915 Kirchenverwaltungen wiederbesetzt werden.
Von den mehr als 900 Kirchenstiftungen der Erzdiözese haben 46 die Möglichkeit der allgemeinen Briefwahl angeboten. Diese Möglichkeit der Stimmabgabe wurde mit einer Wahlbeteiligung von über 25 Prozent überdurchschnittlich gut angenommen. Die durchschnittliche Wahlbeteiligung lag im gesamten Erzbistum bei ca. 6,4 Prozent.
GESAMT
Wahlbeteiligung [%] 6,4%
Wahlberechtigte 1.197.381
Wählerinnen und Wähler 76.120
Ein Herzliches Vergelt’s Gott an alle Kandidatinnen und Kandidaten und allen gewählten Mitgliedern der Kirchenverwaltungen wünschen wir Tatkraft und Gottvertrauen!
„Die über 900 Kirchenverwaltungen konnten dank des großen Engagements der Gläubigen nach Auszählung der abgegebenen Stimmen für die neue Amtsperiode besetzt werden. Mit mehr als 5.000 Kandidatinnen und Kandidaten hatten sich weit mehr Interessenten für dieses Ehrenamt zur Verfügung gestellt als für die Besetzung aller notwendigen Sitze in den Kirchenverwaltungen erforderlich waren. Ich gratuliere den mehr als 3.800 gewählten Personen und bedanke mich bei allen Kandidateninnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft, sich einzubringen und Mitverantwortung in ihrer Pfarrei zu übernehmen. Das ist alles andere als selbstverständlich“, sagte Generalvikar Christoph Klingan.
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Kirchenverwaltungsvorstand bzw. stellvertretenden Kirchenverwaltungsvorstand die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten, ehrenamtlichen Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer und meist einer Verwaltungsleitung aktiv die finanziellen, baulichen und personellen Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.
Generalvikar Christoph Klingan ruft zur Kandidatur bei Kirchenverwaltungswahlen auf / Frist bis 20. Oktober
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