Mit der Dekanatsreform, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, möchte die Erzdiözese München und Freising die Dekanate als mittlere Ebene im Bereich der Pastoral stärken, um eine überörtliche Vernetzung und Kooperation zu fördern und so eine bestmögliche Seelsorge in den Pfarreien und weiteren Orten und Räumen kirchlichen Handelns sicherzustellen. In neu konzeptionierten Dekanatsteams unter Leitung des Dekans sollen dazu Hauptamtliche verschiedener Berufsgruppen und Ehrenamtliche gemeinschaftlich Verantwortung übernehmen.
Gleichzeitig gilt es auch, diese mittlere Ebene schlank und effizient zu gestalten. Durch die Strukturveränderungen der vergangenen Jahre gab es Dekanate, die nur noch aus einigen wenigen Pfarrverbänden bestanden. Aus diesen Gründen wurden die bisher 40 Dekanate zu 18 Dekanaten zusammengefasst. Die Pfarrverbände und Einzelpfarreien selbst sind dadurch unangetastet geblieben.
Die vorliegende Planung ist das Ergebnis eines intensiven Austauschs zwischen dem Erzbischöflichen Ordinariat, den Bischofsvikaren für die Seelsorgsregionen und den beteiligten haupt- und ehrenamtlichen Gremien auf Diözesan- und Dekanatsebene. Die lebendigen Diskussionen haben das gemeinsame Anliegen verdeutlicht, unter sich verändernden Rahmenbedingungen kirchliches Leben vor Ort zu ermöglichen und zu gestalten. Dies schließt auch den Blick über die Grenzen der eigenen Pfarrei beziehungsweise des eigenen Pfarrverbandes hinaus und ein vernetztes Handeln ein.
Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen über
Der Zuschnitt der neuen Dekanate in den stärker ländlich geprägten Seelsorgsregionen Nord und Süd der Erzdiözese verläuft weitgehend angelehnt an die Landkreisgrenzen. An diesen richten sich bereits auch andere kirchliche und nicht-kirchliche Kooperationspartner für die Seelsorge wie etwa die Caritaszentren oder die Kreisbildungswerke, aber auch die Kommunen aus. In der Seelsorgsregion München hingegen wurden geografische Gegebenheiten und die städtische Infrastruktur berücksichtigt.
Der neue territoriale Zuschnitt für die Erzdiözese umfasst die folgenden 18 Dekanate: Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landshut, Miesbach, Mühldorf am Inn, München-Mitte, München-Nordost, München-Nordwest, München-Südost, München-Südwest, Rosenheim, Traunstein und Werdenfels-Rottenbuch.
Eine Übersichtkarte zu den neuen Dekanaten und zugehörigen Pfarrverbänden beziehungsweise Einzelpfarreien finden Sie im Downloadbereich oben. Die Zuordnung der Pfarreien unterhalb der Pfarrverbandsebene zu den neuen Dekanaten ist im Dekret zur Errichtung der neuen Dekanate aufgelistet.
Die Dekane übernehmen nun Personalverantwortung und sind stärker in die Koordination pastoraler Aufgaben eingebunden. So soll eine Führungsebene entstehen, die näher an der konkreten Situation vor Ort ist. Aufgrund dieser neuen Verantwortlichkeit werden die Dekane nicht mehr gewählt, sondern durch den Erzbischof ernannt. Die Mitarbeiter:innen in den Grunddiensten, die Seelsorger:innen der Jugend-, Kranken- und Seniorenpastoral im Dekanat, die bereits tätigen Mitglieder der Dekanatsteams und die Mitglieder der Dekanatsräte haben jedoch im Rahmen eines Vorschlagsverfahrens Kandidatenwünsche eingereicht, die dem Erzbischof vorgelegt wurden. Nähere Informationen zum Vorschlagsverfahren sind im Downloadbereich im Dekret für die Übergangsregelung verfügbar.
Die Liste der neuen Dekane, die zum 1.1.2024 ihren Dienst angetreten haben, finden Sie im Downloadbereich.
Die Rollen und Aufgaben der Dekanate, der Dekane, der Dekanatsteams und der Dekanatskonferenzen sind im neuen Dekanatsstatut definiert. In den zugehörigen Ausführungsbestimmungen sind die Details zur Umsetzung der Dienst- und Fachaufsicht auf Grundlage des Dekanatsstatuts festgelegt. Auch diese beiden Dokumente finden Sie im Downloadbereich.
Die Dekanatsteams haben die Aufgabe, das gemeinsame Handeln der Pfarreien im Dekanat zu fördern und die pastorale Arbeit auf überpfarrlicher Ebene zu koordinieren. Zum Dekanatsteam gehören folgende Personen: Der Dekan und sein gewählter Stellvertreter, der oder die Dekanatsbeauftragte, die Leiter:innen der Jugend-, Kranken-, und Seniorenpastoral im Dekanat, der oder die Dekanatsreferent:in und der oder die Vorsitzende des Dekanatsrats.
Bei den Dekanatsbeauftragten handelt es sich um Seelsorger:innen, die von der Dekanatskonferenz aus deren Kreis gewählt werden. Die Dekanatsreferentinnen und -referenten sind nicht gewählte, sondern fest angestellte hauptamtliche Mitarbeiter:innen, die dauerhaft beim Dekanat arbeiten.
Mit dieser Zusammensetzung des Dekanatsteams möchte die Erzdiözese auch dafür sorgen, dass in der Führungsebene des Dekanats Haupt- und Ehrenamtliche sowie geweihte und nicht geweihte Seelsorger:innen vertreten sind und gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Bisher befand sich der Dekanatssitz in der Pfarrei des Dekans. In Zukunft wird es hingegen einen festen Dekanatssitz geben, unabhängig davon, welche Pfarrei oder welchen Pfarrverband der aktuelle Dekan leitet. Dies soll sicherstellen, dass es eine dauerhafte Anlaufstelle für die Belange des Dekanats gibt.
Die Erzdiözese berät derzeit mit dem Diözesanrat, wie die Struktur der Laienräte künftig auf Dekanatsebene gestaltet sein wird. In jedem Fall sollen die aktuellen Dekanatsräte und Kreiskatholikenräte aber bis zum Ende ihrer Amtsperiode 2026 in ihrer derzeitigen Form bestehen bleiben. Wie in den neuen Dekanaten, in denen mehrere bisherige Dekanate zusammengelegt wurden, in der laufenden Periode die Zusammenarbeit mit und unter den Dekanatsräten erfolgen kann, etwa auch die Benennung der Vertretung im Dekanatsteam, wird im Dialog mit dem Diözesanrat geklärt.
Erste Vereinbarungen dazu finden Sie im Downloadbereich im Dekret für die Übergangsregelung.
Die neuen Dekanatsstrukturen werden im Rahmen einer Übergangsphase sukzessive in den nächsten Monaten eingerichtet. Damit soll genug Zeit bleiben, um die Verantwortlichen in ihre neuen Ämter und Funktionen einzuführen, Mitarbeitende für die Dekanatsteams zu gewinnen und erste Erkenntnisse aus der Praxis in die neu zu definierenden Prozesse mit aufzunehmen.
Bis zum Abschluss des ersten Quartals 2024 sollen in den Dekanaten die konstituierenden Sitzungen der Dekanatskonferenzen stattfinden, in deren Rahmen auch die Dekanstellvertreter und Dekanatsbeauftragten gewählt werden. Ziel ist es, möglichst rasch handlungsfähige Dekanatsteams zu bilden. Die Errichtung der Dekanate wird bis zum Herbst 2024 mit feierlichen Gottesdiensten begangen.
Die Termine dazu finden Sie hier.
Auf dieser Seite finden Sie laufend aktuelle Informationen zum Umsetzungsstand der Dekanatsreform.
Bei Fragen zur Dekanatsreform können Sie sich gerne per E-Mail an
Dekanatsreform@eomuc.de wenden.
Stand: 25. Juli 2024