Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Gutachten 2022 und zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese

 
Auf dieser Seite finden sich Fragen und Antworten rund um das neue externe Gutachten "Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 und 2019", welches die Erzdiözese bei der Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl in Auftrag gegeben hat und hier einsehbar ist. Darüber hinaus sind die Schritte genannt, die das Erzbistum in der Aufarbeitung, Intervention und Prävention von sexuellem Missbrauch unternommen hat und unternimmt. Daneben stehen hier Ansprechpartner:innen wie die unabhängigen Ansprechpersonen sowie die Kontaktdaten zur neu geschaffenen Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene.
 

An wen kann ich mich als Betroffene/r von sexuellem Missbrauch wenden / Wo kann ich einen Verdacht melden?

Erste – von der Erzdiözese unabhängige – externe Ansprechpartner:innen sind die „unabhängigen Ansprechpersonen in der Erzdiözese München und Freising für die Prüfung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst“:

Diplompsychologin Kirstin Dawin
St. Emmeramweg 39
85774 Unterföhring
Telefon: 089 / 20 04 17 63
E-Mail: KDawin(at)missbrauchsbeauftragte-muc.de

Dr. jur. Martin Miebach
Pacellistraße 4
80333 München
Telefon: 0174 / 300 26 47
Fax: 089 / 95 45 37 13-1
E-Mail: MMiebach(at)missbrauchsbeauftragte-muc.de

Die unabhängigen Ansprechpersonen (vormalige Benennung: Missbrauchsbeauftragte) sind die zentralen Erstansprechpartner:innen für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch im Sinne der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Auf Wunsch vermitteln die unabhängigen Ansprechpersonen auch an pastorale Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weiter, die Betroffene sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt seelsorglich begleiten. Betroffene können sich auch anonym an die unabhängigen Ansprechpersonen wenden.

Mit der Veröffentlichung des neuen externen Gutachtens zu sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese München und Freising hat eine neue Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene von sexuellem Missbrauch der Erzdiözese ihre Arbeit aufgenommen. Im Zentrum steht das Anliegen, Betroffenen unkompliziert und niederschwellig Informationen zu geben und auf direktem Weg ansprechbar zu sein. Langjährig erfahrene Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen aus den Beratungsdiensten der Erzdiözese, die zum Teil auch im Beraterstab der Erzdiözese für Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch tätig sind, sind hier zu folgenden Zeiten unter Telefon 089/2137-77000 zu erreichen:

Mo - Fr jeweils von 9:00-12:00 Uhr, Di - Mi jeweils 16:00 -19:00 Uhr
 
Alle Gespräche sind vertraulich. Eine Weitergabe von Informationen aus dem Gespräch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und mit Einwilligung der Anrufenden. Die Anlauf- und Beratungsstelle wurde im Sommer 2022 mit der Schaffung einer neuen Stabsstelle „Seelsorge und Beratung für Betroffene von Missbrauch und Gewalt in der Erzdiözese München und Freising“ verstetigt und strukturell in diese Stabsstelle integriert.

Was ist Gegenstand des neuen Gutachtens?

Die Erzdiözese München und Freising hat im Februar 2020 ein neues externes Gutachten bei der Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl in Auftrag gegeben.

Der Bericht ist unter https://westpfahl-spilker.de/aktuelles veröffentlicht worden und benennt auch, ob Verantwortungsträger aus Sicht der Gutachter rechtliche Vorgaben sowie die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz erfüllten und angemessen im Umgang mit Verdachtsfällen und möglichen Tätern handelten. Der Auftrag umfasst den Zeitraum von 1945 bis 2019. Grundlage des neuen Berichts sind neben dem 2010 erschienenen Bericht „Sexuelle und sonstige körperliche Übergriffe durch Priester, Diakone und sonstige pastorale Mitarbeiter im Verantwortungsbereich der Erzdiözese München und Freising in der Zeit von 1945 bis 2009. Bestandsaufnahme – Bewertung – Konsequenz“ alle neuen Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Kleriker und weitere hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die seit 2010 bis Ende 2019 in den Verantwortungsbereich der Erzdiözese fallen. Der Bericht 2010 wurde ebenfalls von der Kanzlei WSW erstellt.

In welchem Umfang nennt das Gutachten die Namen von Tätern und Verantwortlichen?

Das Gutachten sollte, soweit dies rechtlich möglich ist, auch Namen nennen. Täter:innen, die sich des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht haben, haben nach der geltenden Rechtslage – wie andere Straftäter:innen auch – ein Recht auf den Schutz ihrer Persönlichkeit. Dieses Recht ist abzuwägen gegen das öffentliche Interesse an der Nennung des Namens, wobei zum Beispiel berücksichtigt wird, wie bekannt der Täter in der Öffentlichkeit war oder ist und wie schwer die Taten wiegen oder wie lange eine Verurteilung bereits her ist. Oberste Priorität hat der Schutz der Opfer. Die Vorgaben der Rechtsprechung müssen eingehalten werden.

Es war davon auszugehen, dass es neben den unmittelbaren Tätern und Täterinnen Personen gibt, die Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und sexuellen Missbrauch nicht konsequent genug verhindert haben, zum Beispiel durch den weiteren Einsatz eines bereits straffällig gewordenen Täters oder durch mangelhafte Führung von Akten. Die Klärung dieser Frage ist ein Gegenstand des Gutachtens. Das Gutachten sollte daher auch überprüfen, ob die Vorgaben und Prozesse in der Erzdiözese einen angemessenen Umgang mit Hinweisen auf sexuelle Übergriffe sicherstellen.

Wird im neuen Gutachten auch das Handeln von Personen untersucht, die in der Erzdiözese aktuell an verantwortlicher Stelle stehen?

Ja. Die Untersuchung erstreckt sich von 1945 bis in das Jahr 2019 und berücksichtigt das Handeln aller Personen, die sich in dieser Zeit in verantwortlicher Position befunden haben.

Wie wurde die Unabhängigkeit des Gutachtens gewährleistet?

Die Erzdiözese hat einen konkreten Auftrag an die Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl erteilt, ein Gutachten zu erstellen, das rechtlich und methodisch allen Standards genügt. Sie hat sich bewusst dafür entschieden, das Gutachten vor der Veröffentlichung nicht zu kennen und auf eine Abstimmung des Inhalts zu verzichten. Auf die konkrete Erstellung und den Inhalt des Gutachtens hatte die Erzdiözese keinerlei Einfluss, sondern die Kanzlei hat seit ihrer Beauftragung frei über ihr Vorgehen bei der Erstellung des Gutachtens gemäß Auftrag entschieden. Sein Inhalt wurde nicht mit der Erzdiözese abgestimmt, daher wurde es auch nicht von der Erzdiözese vorgestellt, sondern die Kanzlei hat es ohne vorherige Kenntnis der Erzdiözese veröffentlicht und auch der Presse vorgestellt.

Weshalb wurde die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt?

Die Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) war bereits mit dem 2010 erschienenen externen Bericht „Sexuelle und sonstige körperliche Übergriffe durch Priester, Diakone und sonstige pastorale Mitarbeiter im Verantwortungsbereich der Erzdiözese München und Freising in der Zeit von 1945 bis 2009. Bestandsaufnahme – Bewertung – Konsequenz“ beauftragt worden. Da das neue Gutachten auf den Bericht von 2010 aufbaut, war eine erneute Beauftragung der Kanzlei WSW aus Gründen der dort bereits vorhandenen Sachkenntnis und der Effizienz mit Blick auf den Einsatz von Zeit und Mitteln sinnvoll. Ferner verfügt sie auch aus anderen Diözesen über Erfahrung auf diesem Gebiet und gibt unter anderem als einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auch interne Ermittlungen und Compliance an. Zu speziellen Rechtsgebieten und Fachfragen konnten weitere Experten hinzugezogen werden.

Welche Schlüsse ziehen Sie aus den Auseinandersetzungen, die es um das Gutachten gegeben hat, das die Kanzlei WSW für das Erzbistum Köln erstellt hat?

Die externe Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl war von der Erzdiözese beauftragt worden, ein rechtssicheres Gutachten zu erstellen, das nach seiner Fertigstellung veröffentlicht werden kann. Die Auseinandersetzungen um das Kölner Gutachten wurden zum Anlass genommen, die Kanzlei hierauf explizit hinzuweisen, und sie hatte dies zugesagt. Eine unmittelbare Bewertung des nicht veröffentlichten, umstrittenen Kölner Gutachtens ist nicht möglich.

Was hat das Gutachten gekostet, und aus welchen Mitteln wurde es bezahlt?

Für ihre Tätigkeit zur Erstellung des Gutachtens hat die Kanzlei WSW für den Zeitraum Februar 2020 bis Februar 2022 insgesamt rund 1.450.000 Euro in Rechnung gestellt. Hinzu kommen Auslagenkosten für die Veröffentlichung, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der Pressekonferenz und die Einbeziehung weiterer Experten durch die Kanzlei.

Das externe Gutachten wurde wie alle Aktivitäten der Erzdiözese im Bereich der Aufarbeitung und Prävention oder andere externe Beratungsleistungen aus Mitteln des regulären, von den zuständigen Gremien genehmigten Haushalts bezahlt.

Wo kann das Gutachten eingesehen werden?

Das Gutachten ist von der Kanzlei veröffentlicht worden und kann unter https://westpfahl-spilker.de/aktuelles heruntergeladen werden.

Wieso wird der 2010 erschienene Missbrauchsbericht nicht ebenfalls veröffentlicht?

Der 2010 erschienenen Bericht „Sexuelle und sonstige körperliche Übergriffe durch Priester, Diakone und sonstige pastorale Mitarbeiter im Verantwortungsbereich der Erzdiözese München und Freising in der Zeit von 1945 bis 2009. Bestandsaufnahme – Bewertung – Konsequenz“ war von vornherein nicht auf eine Veröffentlichung hin angelegt und enthält zahlreiche Informationen, die dem Datenschutz unterliegen. Die Kernaussagen des Gutachtens von 2010 können heruntergeladen werden unter: www.erzbistum-muenchen.de/cms-media/media-14418720.PDF

Der Wunsch nach Transparenz und einem Gutachten, das auch Verantwortlichkeiten benennt und veröffentlicht werden kann, hat zur Beauftragung der Kanzlei WSW mit dem aktuellen Gutachten geführt.

Welche Konsequenzen hat die Erzdiözese bisher aus dem 2010 erschienenen Missbrauchsbericht gezogen?

Das im Jahr 2010 vorgelegte externe Gutachten über Fälle sexuellen Missbrauchs im Erzbistum München und Freising hatte als Mechanismen, die Missbrauch ermöglichten und begünstigten, Vertuschung, Versetzung von Beschuldigten auf andere Stellen und ein Versagen des Verwaltungshandelns dokumentiert. Zudem wurde eine lückenhafte Aktenführung moniert.

Aus diesem Gutachten hat die Erzdiözese Konsequenzen gezogen und kontinuierlich in den Bereichen Aufarbeitung, Intervention und Prävention gehandelt bzw. diese weiterentwickelt. Es gilt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber den Tätern, eine konsequente Unterstützung der von Missbrauch Betroffenen und eine hohe Gewichtung von Prävention. Alle Verdachtsfälle von Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch werden zur Anzeige gebracht. Die dienst- sowie kirchenrechtlichen Konsequenzen werden gezogen. In den Bereichen Aufarbeitung, Intervention und Prävention wurden unter anderem die folgenden konkreten Maßnahmen etabliert:

Aufarbeitung:

In der Erzdiözese wurde eine Aufarbeitungskommission gegründet, wie sie durch die im April 2020 verabschiedeteGemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ vorgesehen ist. Neben zwei Betroffenen arbeiten eine Expertin und drei Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie eine Vertreterin des Diözesanrats und ein Vertreter der Erzdiözese mit. Die Expertin und die Experten wurden entsprechend den Vorgaben der Gemeinsamen Erklärung von der Bayerischen Staatsregierung vorgeschlagen. Die Kommission soll bereits begonnene Prozesse der Aufarbeitung fortführen und weiterentwickeln.

In der Erzdiözese gibt es einen unabhängigen Betroffenenbeirat, der der kontinuierlichen und institutionalisierten Beteiligung von Betroffenen dient. Aufgabe ist die kritische Begleitung der Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt sowohl hinsichtlich der diözesanen Aufarbeitung, der Maßnahmen der Prävention als auch bezogen auf den Bereich der Intervention. Der Betroffenenbeirat hat die beiden Vertreter der Betroffenen in der unabhängigen Aufarbeitungskommission benannt.

Intervention:

Es gibt in der Erzdiözese zwei unabhängige Beauftragte, die als zentrale Erstansprechpartner für Verdachtsfälle auf Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und sexuellen Missbrauch fungieren. Sie sind auch zuständig für die Entgegennahme von Anträgen auf Leistungen in Anerkennung des Leids. Die regelmäßigen Berichte der unabhängigen Ansprechpersonen werden öffentlich dokumentiert. Sie enthalten unter anderem Informationen zu aktuellen Verdachtsfällen auf Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und sexuellen Missbrauch sowie dem Umgang damit. Außerdem informieren sie über Anträge auf finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde.

Seit 2021 gibt es ein weiterentwickeltes Verfahren für finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde. Nicht mehr die (Erz-)Diözesen entscheiden über die Höhe der Leistungen, sondern die bundesweite tätige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Anträge werden über die unabhängigen Ansprechpersonen der Diözesen und Erzdiözesen angenommen und an die Unabhängige Kommission weitergegeben.

Zur Hilfe für die Betroffenen sexueller Gewalt gehören neben materiellen Leistungen auch therapeutische und seelsorgliche Angebote. Die unabhängigen Ansprechpersonen der Erzdiözese vermitteln an Fachstellen weiter oder auf Wunsch der Betroffenen auch an pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Betroffenen von sexuellem Missbrauch und körperlicher Gewalt seelsorglich zur Seite stehen. Möglich ist auch die Übernahme von Therapiekosten durch die Erzdiözese.

Prävention:

Im Erzbischöflichen Ordinariat München gibt es eine Stelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch, die im Jahr 2020 strukturell aufgewertet wurde und jetzt als Stabsstelle direkt beim Generalvikar angesiedelt ist. Aufgabe der fünf Mitarbeitenden ist es, die Aktivitäten zur Prävention sexualisierter Gewalt und Grenzüberschreitungen an Kindern, Jugendlichen und schutz- sowie hilfebedürftigen Erwachsenen im ganzen Erzbistum zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Dazu gehören unter anderem Schulungen und Informationsangebote sowie die Etablierung verbindlicher Qualitätsstandards.

Alle pastoralen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, also Priester, Diakone, Pastoralreferenten und -referentinnen sowie Gemeindereferenten und -referentinnen, müssen im Rahmen ihrer Ausbildung an einem umfangreichen E-Learning zur Prävention von Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch teilnehmen, bei dem sie durch Lernbegleiter unterstützt werden. Es wurde in Kooperation mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikum Ulm und dem Centre for Child Protection der Päpstlichen Universität Gregoriana mit maßgeblicher finanzieller Unterstützung der Erzdiözese entwickelt und anschließend für die Erzdiözese weiterentwickelt und angepasst. Das E-Learning-Curriculum wurde von einem externen Unternehmen evaluiert.

Die Befragung zur Akzeptanz und Wirksamkeit unter zahlreichen Nutzerinnen und Nutzern des Lernangebots ergab, dass digitale Lernformate, sofern diese begleitet werden, geeignet sind, auch in sensibleren Themenbereichen wie der Prävention sexualisierter Gewalt, die Teilnehmenden emotional zu erreichen und praxisnahes Wissen zu vermitteln.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Schulungen und Informationsveranstaltungen, die das Thema vertiefen oder weitere Aspekte in den Blick nehmen.

Die Stelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch hat verschiedene Handreichungen, Checklisten und Empfehlungen herausgegeben. Sie richten sich an hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie an Ehrenamtliche und nehmen besonders die Arbeit in der Pfarrei sowie in Kindertageseinrichtungen in den Blick. Die Handreichungen unterstützen bei der Vorbeugung sexualisierter Gewalt und geben Hilfestellung beim Umgang mit Verdachtsfällen oder Grenzüberschreitungen.

Weshalb setzt das neue Gutachten gerade im Jahr 1945 ein?

Das Gutachten knüpft an die Vorarbeiten im Rahmen des externen Berichts aus dem Jahr 2010 an, der die Zeit ab 1945 in den Blick genommen hat.

Wie viele kirchliche Mitarbeitende haben im Erzbistum München und Freising Kinder missbraucht?

Das Gutachten von 2010, das sich mit sexuellem Missbrauch und anderen körperlichen Übergriffen befasste, hat ergeben, dass im Zeitraum von 1945 bis 2009 159 Priester, 15 Diakone, 96 Religionslehrer und sechs Personen aus der Gruppe der Pastoralreferenten, Gemeindereferenten, Seelsorgehelfer und Jugendpfleger auffällig geworden sind. Dabei wurden alle Auffälligkeiten erfasst, unabhängig davon, ob die Vorwürfe näher geprüft wurden, so dass auch Falschbeschuldigungen erfasst wurden. Gleichzeitig ist aber von einer Dunkelziffer auszugehen, so dass die tatsächlichen Zahlen höher liegen dürften.

Ab 2011 nennen die unabhängigen Ansprechpersonen für die Prüfung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst der Erzdiözese München und Freising alle entsprechenden Verdachtsfälle, die im jeweiligen Berichtszeitraum bekannt geworden worden sind. Hierbei kann es sich auch um Fälle handeln, die bereits im Gutachten von 2010 erfasst worden sind.

Derzeit liegen drei Berichte der Missbrauchsbeauftragten/unabhängigen Ansprechpersonen vor, die den Zeitraum 2011 bis 2020 umfassen. Alle Berichte sind veröffentlicht:

Bericht für die Jahre 2011 bis 2014
Bericht für die Jahre 2015 bis 2017
Bericht für die Jahre 2018 bis 2020

Im Rahmen des externen Gutachtens für den Zeitraum 1945 bis 2019 wurden nach Angabe der Gutachter Vorwürfe gegen 261 Personen (205 Kleriker und 56 Laien) untersucht. Bei 235 Personen (182 Kleriker und 53 Laien) haben sich Hinweise auf insgesamt 363 untersuchungsrelevante Sachverhalte ergeben. Die Gutachter sehen im Hinblick auf 65 Sachverhalte die erhobenen Vorwürfe als erwiesen, bei 146 Sachverhalten als zumindest plausibel und in elf Sachverhalten als widerlegt an. Bei 141 Sachverhalten hätten die vorliegenden Erkenntnisse keine ausreichende Beurteilungsgrundlage für eine abschließende gutachterliche Würdigung geboten.

Laut Gutachten wurden insgesamt 90 staatliche Ermittlungsverfahren durchgeführt. In 46 Fällen kam es zu einem Strafurteil beziehungsweise Strafbefehl. Insgesamt wurden 14 kirchliche Voruntersuchungen durchgeführt. Fünf Fälle wurden an die Glaubenskongregation gemeldet. In zwei Fällen wurde ein kirchliches Strafverfahren durchgeführt.

Wie viele Betroffene von sexuellem Missbrauch sind bekannt?

Auf der Basis der Aktenbestände, die für die Erstellung des 2022 vorgestellten, externen Gutachtens „Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 und 2019“ untersucht wurden, gingen die Gutachter von mindestens 497 Geschädigten aus, davon 247 männlichen und 182 weiblichen Geschlechts; in 68 Fällen war eine eindeutige Zuordnung nicht möglich.
 
Im Rahmen des externen Gutachtens für den Zeitraum 1945 bis 2019 wurden nach Angabe der Gutachter Vorwürfe gegen 261 Personen (205 Kleriker und 56 Laien) untersucht. Bei 235 Personen (182 Kleriker und 53 Laien) haben sich Hinweise auf insgesamt 363 untersuchungsrelevante Sachverhalte ergeben. Die Gutachter sehen im Hinblick auf 65 Sachverhalte die erhobenen Vorwürfe als erwiesen, bei 146 Sachverhalten als zumindest plausibel und in elf Sachverhalten als widerlegt an. Bei 141 Sachverhalten hätten die vorliegenden Erkenntnisse keine ausreichende Beurteilungsgrundlage für eine abschließende gutachterliche Würdigung geboten.

Laut Gutachten wurden in dem genannten Untersuchungszeitraum insgesamt 90 staatliche Ermittlungsverfahren durchgeführt. In 46 Fällen kam es zu einem Strafurteil beziehungsweise Strafbefehl. Insgesamt wurden 14 kirchliche Voruntersuchungen durchgeführt. Fünf Fälle wurden an die Glaubenskongregation gemeldet. In zwei Fällen wurde ein kirchliches Strafverfahren durchgeführt.
 
Ab 2011 nennen die unabhängigen Ansprechpersonen für die Prüfung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst der Erzdiözese München und Freising alle entsprechenden Verdachtsfälle, die im jeweiligen Berichtszeitraum bekannt geworden worden sind, in ihren regelmäßigen Berichten. Hierbei kann es sich auch um Fälle handeln, die bereits im Gutachten von 2010 erfasst worden sind.

Derzeit liegen drei Berichte der Missbrauchsbeauftragten/unabhängigen Ansprechpersonen vor, die den Zeitraum 2011 bis 2020 umfassen. Alle Berichte sind veröffentlicht:
 
Bericht für die Jahre 2011 bis 2014
Bericht für die Jahre 2015 bis 2017
Bericht für die Jahre 2018 bis 2020

Seit Veröffentlichung des Gutachtens zu sexuellem Missbrauch im Bereich der Erzdiözese München und Freising am 20. Januar 2022 sind bis zum 31. Dezember 2022 57 neue Meldungen bei den unabhängigen Ansprechpersonen für die Prüfung von Verdachtsfällen eingegangen, wobei auch Hinweise zu Grenzverletzungen, die nicht in den Bereich sexuellen Missbrauchs fallen, und zu bereits bekannten Missbrauchsfällen Gegenstand waren.

Wie ging die Erzdiözese mit den Tätern in der Vergangenheit um?

Das externe Gutachten von 2010 kam zu der Einschätzung, dass es bis zum Jahr 2002 gravierende Aufklärungsmängel gab, einhergehend mit Desinteresse gegenüber dem Schicksal Betroffener und der fehlenden Bereitschaft, sich den damit einhergehenden Konflikten zu stellen. Auffällig gewordene Priester wurden an andere Stellen versetzt, ohne die Hintergründe zu nennen, so dass weitere Taten nicht ausgeschlossen wurden. In der überwiegenden Zahl der Fälle gab es keine innerkirchlichen Sanktionen.

Wie wird mit Klerikern und anderen Personen umgegangen, die sexuellen Missbrauch begangen haben?

Falls ein Verdacht auf eine Straftat nach weltlichem Recht vorliegt, wird – gemäß der von der DBK beschlossenen „Interventionsordnung“ 2022-01-24-Ordnung-fuer-den-Umgang-mit-sex.-Missbrauch-Minderjaehriger-Interventionsordnung.pdf (dbk.de) – die betroffene Person bzw. deren gesetzlicher Vertreter zu einer eigenen Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden ermutigt. Bei Bedarf wird die dazu notwendige Unterstützung in angemessener Form gewährleistet.

Unabhängig davon werden auch weitere arbeitsrechtliche und kirchenrechtliche Konsequenzen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geprüft bis hin zur Beendigung des Dienstverhältnisses oder der Entzug der kirchlichen Lehrerlaubnis. Eine mögliche Folge kann sein, dass die betreffende Person nicht mehr in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im kirchlichen Bereich eingesetzt wird. Kleriker können nicht mehr in der Seelsorge arbeiten, wenn dadurch eine Gefahr für Minderjährige oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene entstehen würde.

In der Erzdiözese München und Freising ist darüber hinaus geregelt, dass Kleriker, die aufgrund  Missbrauchs suspendiert sind, unter so genannte Führungsaufsicht gestellt werden, regelmäßige Besuche von psychotherapeutisch qualifizierten Fachleuten am Wohnort erhalten und regelmäßige Gespräche stattfinden. Fachpersonen, die unter Führungsaufsicht stehende Priester besuchen und mit ihnen Gespräche führen, sind nicht in der oder für die Erzdiözese tätig.

Sind im Erzbistum Missbrauchsfälle in der Vergangenheit vertuscht worden?

Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Missbrauchsfälle angemessen und den rechtlichen Vorgaben entsprechend bearbeitet wurden. Das unabhängige Gutachten aus dem Jahr 2010 hat ergeben, dass Aktenbestände in Privatwohnungen eingelagert wurden oder im Erzbischöflichen Ordinariat nicht gegen Zugriff durch Nichtbefugte gesichert waren.

Wie stellt die Erzdiözese heute sicher, dass Missbrauch in der Erzdiözese und den kirchlichen Einrichtungen in ihrem Bereich nicht mehr geschehen kann? Wie stellt die Erzdiözese heute sicher, dass Missbrauch nicht mehr vertuscht werden kann?

  • Erste Ansprechpartner für Betroffene sind unabhängige externe Ansprechpersonen, die keinen Weisungen der Erzdiözese unterliegen und in keinem Beschäftigungsverhältnis zur Erzdiözese stehen dürfen.
  • Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Verdachtsfälle den unabhängigen Ansprechpersonen zu melden.
  • Verwaltungsprozesse werden so gestaltet, dass rechtskonformes, transparentes und nachvollziehbares Handeln bestmöglich sichergestellt ist.
  • Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die mit Kindern oder Jugendlichen in Kontakt sind oder Verantwortung für diese tragen, werden zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt geschult und müssen sich mit diesem Thema auseinandersetzen.
  • Alle hauptamtlichen Mitarbeitenden im pastoralen Dienst durchlaufen als verpflichtende Schulungsmaßnahme das umfangreiche E-Learning Programm „Prävention von sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese München und Freising“.
  • Im Juni 2022 wurde ein Verhaltenskodex für die Beschäftigten der Erzdiözese München und Freising für den Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sowie Mitarbeitenden zur Prävention von sexualisierter Gewalt als Dienstanweisung erlassen.

Kurz nach dem Erscheinen des unabhängigen Gutachtens von 2010 hat die Erzdiözese im April 2011 zwei externe unabhängige Rechtsanwälte, gegenüber denen sie nicht weisungsbefugt ist, als Missbrauchsbeauftragte eingesetzt. Alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen der Erzdiözese und der Pfarreien sind dazu verpflichtet, jeden Verdachtsfall auf sexuellen Missbrauch oder sexuelle Grenzüberschreitung sofort an die drei Missbrauchsbeauftragten, die mittlerweile als unabhängige Ansprechpersonen bezeichnet werden, zu melden.

Diese - aktuell ein Rechtsanwalt, eine Psychologin und eine Diplomsozialpädagogin - sind die zentralen Erstansprechpartner für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch im Sinne der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und stellen sicher, dass alle Meldungen weiterverfolgt und die notwendigen Maßnahmen seitens der Erzdiözese ergriffen werden – von Suspendierung der Beschuldigten vom Dienst bis hin zu Strafanzeigen oder kirchenrechtlichen Maßnahmen.

Für den Zeitraum von April 2011 bis Dezember 2020 haben die Ansprechpersonen Berichte mit einer detaillierten Dokumentation aller Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen sowie an schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte im kirchlichen Dienst der Erzdiözese München und Freising erstellt.

Die Ergebnisse des Gutachtens von 2010 waren darüber hinaus unmittelbarer Anlass für grundlegende Reformen in der Verwaltung. Ziel war es, Verwaltungsprozesse transparent und nachvollziehbar zu gestalten und ein rechtskonformes Handeln zu gewährleisten. Eine Vertuschung von Missbrauchsfällen und die Manipulation von Akten wurden nach menschlichem Ermessen nahezu unmöglich gemacht. Personalakten werden heute elektronisch geführt und sind so vor Diebstahl und Manipulation geschützt. Festgelegte Prozesse stellen unter anderem sicher, dass Missbrauchsfälle richtig bearbeitet werden und dass das Handeln der Verwaltung im Nachhinein nachvollziehbar ist.

Wie wird ein höchstmögliches Maß an Vollständigkeit und Manipulationssicherheit der Akten gewährleistet?

Die Ergebnisse des Gutachtens von 2010 waren unmittelbarer Anlass für grundlegende Reformen in der Verwaltung. Ziel war es, Verwaltungsprozesse transparent und nachvollziehbar zu gestalten und ein rechtskonformes Handeln zu gewährleisten. Eine Vertuschung von Missbrauchsfällen und die Manipulation von Akten wurden nach menschlichem Ermessen nahezu unmöglich gemacht. Personalakten werden heute elektronisch geführt und sind so vor Diebstahl und Manipulation geschützt. Festgelegte Prozesse stellen unter anderem sicher, dass Missbrauchsfälle richtig bearbeitet werden und dass das Handeln der Verwaltung im Nachhinein nachvollziehbar ist.

Was geschieht, wenn ein Missbrauchsfall gemeldet wird?

Die drei unabhängigen Ansprechpersonen der Erzdiözese für die Prüfung von Verdachtsfällen sind die zentralen Erstansprechpartnerinnen und -ansprechpartner - es sind eine Psychologin, eine Sozialpädagogin und ein Jurist. Bei einem ersten telefonischen Gespräch erhalten die Anrufenden in vertraulichem Rahmen die Möglichkeit, Informationen zu einem Verdachtsfall zu äußern sowie über die persönliche – auch emotionale – Situation zu sprechen. Die Ansprechpersonen bieten in der Regel einen weiteren, persönlichen Termin an, bei dem Raum für ein ausführliches Gespräch gegeben ist. Sofern es von der oder dem Anrufenden gewünscht wird, unterbreitet die jeweilige Ansprechperson bereits beim ersten telefonischen Kontakt Beratungs- oder Therapieangebote. Wenn die Gefahr besteht, dass ein weiterer Missbrauch geschieht, werden Sofortmaßnahmen ergriffen: Beispielsweise kann der oder die Beschuldigte ein sofortiges Tätigkeitsverbot erhalten.

Im Anschluss an den Erstkontakt informiert die unabhängige Ansprechperson den Interventionsbeauftragten der Erzdiözese. Dieser prüft eingehende Erkenntnisse zu einem Verdachtsfall durch Einsichtnahme in die dem Ordinariat vorliegenden Informationen, etwa aus Personalakten oder dem Archiv. Um Fälle zügig und umfassend zu beleuchten, greift der Interventionsbeauftragte auf Daten aus unterschiedlichen Ressorts zu und arbeitet eng mit der Leitung des Erzbischöflichen Ordinariats zusammen. Ziel ist, zeitnah ein umfassendes Bild des angezeigten Verdachtsfalls zu erhalten und dessen Plausibilität bewerten zu können.

Wenn eingehende Hinweise einen Fall betreffen, in dem etwa aufgrund des Todes eines mutmaßlichen Täters bzw. einer mutmaßlichen Täterin kein juristisches Verfahren mehr möglich ist, können die unabhängigen Ansprechpersonen die hinweisgebende Person bei der Erstellung eines Antrags auf Zahlung in Anerkennung des Leids unterstützen (Verfahren zur Anerkennung des Leids: Deutsche Bischofskonferenz (dbk.de)).

Durch die in Bonn ansässige, von der Deutschen Bischofskonferenz etablierte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) werden Betroffenen aufgrund einer Plausibilitätsprüfung und unabhängig von Verjährung oder Versterben von Beschuldigten Leistungen zugesprochen.
In allen Fällen mutmaßlich geschehenen Missbrauchs oder Grenzüberschreitungen raten die unabhängigen Ansprechpersonen wie auch die Erzdiözese selbst dazu, Strafanzeige zu stellen. Hierbei sowie zur Verbesserung der Lebenssituation Betroffener werden vielfältige Unterstützungsangebote gemacht: Etwa in Form von Beratung, der Vermittlung eines Anwalts oder eines Therapieplatzes. Die Situation der Betroffenen zu verbessern und weitere Taten zu verhindern, bildet die oberste Priorität.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines neu gemeldeten Missbrauchsfalles?

Allen Hinweisen auf Fälle von Missbrauch oder Grenzüberschreitungen, die bei den unabhängigen Ansprechpersonen gemeldet werden, wird zeitnah nachgegangen. In Fällen, in denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Handlungen besteht, wird – gemäß der von der DBK beschlossenen „Interventionsordnung“ 2022-01-24-Ordnung-fuer-den-Umgang-mit-sex.-Missbrauch-Minderjaehriger-Interventionsordnung.pdf (dbk.de) – die betroffene Person bzw. deren gesetzlicher Vertreter zu einer eigenen Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden ermutigt. Bei Bedarf wird dazu notwendige Unterstützung in angemessener Form gewährleistet.

Wie lange es dauert, allen Hinweisen nachzugehen, einen vorgeworfenen Sachverhalt umfassend zu prüfen und die notwendigen Schritte daraus abzuleiten, kann je nach Fall deutlich variieren und richtet sich auch nach den Wünschen und Anliegen des/der Betroffenen.

Wenn die Gefahr besteht, dass ein weiterer Missbrauch geschieht, werden Sofortmaßnahmen ergriffen: Beispielsweise kann der oder die Beschuldigte ein sofortiges Tätigkeitsverbot erhalten.

Wie schützt die Erzdiözese Kinder und Jugendliche heute?

Die Erzdiözese schützt Kinder und Jugendliche durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die ineinandergreifen und sich ergänzen. Ziel ist es, das Risiko für Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und sexuellen Missbrauch so weit wie möglich zu senken, damit sich Kinder und Jugendliche vertrauensvoll an Erwachsene wenden können. In zahlreichen Schulungen setzen sich kirchliche Mitarbeitende, die mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, mit der Thematik auseinander. Sie sollen in ihrem Bereich dazu beitragen, dass es nicht zu sexuellem Missbrauch kommt, und sie sollen lernen, Anzeichen auf sexuellen Missbrauch oder Grenzüberschreitungen zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Alle pastoralen Mitarbeitenden, also Priester, Diakone, Pastoralreferenten und -referentinnen sowie Gemeindereferenten und -referentinnen, müssen an einem umfangreichen E-Learning zur Prävention von Grenzverletzungen und sexuellem Missbrauch teilnehmen, bei dem sie durch Lernbegleiter unterstützt werden. Es wurde in Kooperation mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikum Ulm und dem Center for Child Protection der Päpstlichen Universität Gregoriana mit maßgeblicher finanzieller Unterstützung der Erzdiözese entwickelt und anschließend für die Erzdiözese weiterentwickelt und angepasst. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Schulungen und Informationsveranstaltungen, die das Thema vertiefen oder weitere Aspekte in den Blick nehmen.

Das Center for Child Protection der Päpstlichen Universität Gregoriana wurde 2021 in das neue „Institut für Anthropologie - Interdisziplinäre Studien zu Menschenwürde und Sorge für schutzbedürftige Personen“ (IADC) überführt und wird weiter maßgeblich von der Erzdiözese gefördert. Es bietet verschiedene Studienangebote für Personen, die im Bereich Kinderschutz und Missbrauchsprävention tätig sind. Einrichtungen, die mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, müssen zudem ein institutionelles Schutzkonzept erstellen. Darunter versteht man die gebündelten Bemühungen eines Trägers um die Prävention von sexualisierter Gewalt.

Hierzu gehören unter anderem eine Risikoanalyse, die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse von Personal, klar formulierte Regeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie ein Beschwerdesystem. Die Erzdiözese arbeitet in der Prävention auch mit Betroffenen zusammen, die beispielsweise bei Schulungen mitwirken oder beratend tätig sind. Zusätzlich gibt es eine verstärkte Kontrolle der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen: So muss jede Person, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeitet, ein erweitertes Führungszeugnis einreichen. Das gilt auch für Ehrenamtliche.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Erzdiözese München und Freising müssen sich sofort an eine der beiden unabhängigen Ansprechpersonen wenden, wenn sich ein Verdacht gegen eine/n kirchliche/n (haupt- oder ehrenamtlichen) Mitarbeiter/in richtet. Dies gilt gleichermaßen bei einem Hinweis durch mögliche Betroffene, Täter oder durch Zeugen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung hätte dienst-/arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Wie werden Kinder und Jugendliche in kirchlichen Einrichtungen geschützt?

Alle Einrichtungen und Organisationen, die mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, müssen ein institutionelles Schutzkonzept erstellen und Präventionsbeauftragte benennen, zum Beispiel Schulen, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendseelsorge, Jugendverbände, Kinderkrankenhäuser oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Unter einem institutionellen Schutzkonzept versteht man die gebündelten Bemühungen eines Trägers um die Prävention von sexualisierter Gewalt. Hierzu gehören unter anderem eine Risikoanalyse, die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse von Personal, klar formulierte Regeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie ein Beschwerdesystem.

Welche Hilfe und Unterstützung bekommen Missbrauchsbetroffene durch die Erzdiözese?

Die Erzdiözese München und Freising bedauert jeden Fall von Grenzverletzungen oder sexuellem Missbrauch zutiefst und tut alles dafür, die Betroffenen zu unterstützen und Täter:innen zur Rechenschaft zu ziehen. Zu den Angeboten für Betroffene zählt unter anderem eine im Januar 2022 geschaffene telefonische Anlauf- und Beratungsstelle, die in Form einer Stabstelle verstetigt und erweitert wurde, die Unterstützung durch die unabhängigen Ansprechpersonen, die Übernahme von Therapiekosten und seelsorgliche Begleitung. Betroffene sexuellen Missbrauchs können sich auch an unterschiedliche Beratungsstellen der Erzdiözese wie die Ehe-, Familien- und Lebensberatung, die Telefonseelsorge oder die Münchner Insel wenden. Weitere Informationen finden sich unter www.erzbistum-muenchen.de/unterstuetzung-fuer-betroffene.

Inwieweit haben Sie Angebote außerhalb der kirchlichen Strukturen für Betroffene geschaffen, die in der Kirche Leid erfahren haben und diese deshalb meiden?

Die Erzdiözese hat Kooperationsvereinbarungen mit zwei unabhängigen, nichtkirchlichen Fachberatungsstellen geschlossen, die auf das Thema sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend spezialisiert sind. Eine der Stellen ist auf weibliche (www.wildwasser-muenchen.de), eine auf männliche Betroffene (www.maennerzentrum.de) spezialisiert.

Neben der Möglichkeit, sich direkt an die unabhängigen Ansprechpersonen zu wenden, haben Betroffene sexuellen Missbrauchs somit auch die Möglichkeit, sich an diese unabhängigen nichtkirchlichen Fachberatungsstellen zu wenden. Diese sollen die Betroffenen beraten und begleiten, sowie ergebnisoffen über das kirchliche Aufarbeitungs- und Anerkennungsverfahren informieren. Den Betroffenen soll eine fundierte und selbstbestimmte Entscheidung über den Eintritt in das kirchliche Anerkennungsverfahren ermöglicht und sie sollen dabei gegebenenfalls begleitet werden. Auf Wunsch der Betroffenen erfolgt die Beratung vertraulich.

Zusätzlich hat die Erzdiözese eine Kooperationsvereinbarung mit der Traumaambulanz der Ludwig-Maximilians-Universität München geschlossen, in deren Rahmen acht Therapieplätze an der Traumaambulanz des Lehrstuhls für Klinische Psychologie und Psychotherapie zur Verfügung stehen.

In welchem Umfang sind Anerkennungszahlungen geleistet worden?

Vor dem Jahr 2021 wurde in den allermeisten Fällen der von der Deutschen Bischofskonferenz festgelegte Regelbetrag von 5.000 Euro ausgezahlt, hinzu kamen in einigen Fällen Therapiekosten.

Seit Anfang 2021 sind die Zahlungen zur Anerkennung des erlittenen Leids deutschlandweit für alle (Erz-)Diözesen neu geregelt: Eine Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) legt nun die Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Der Kommission gehören weisungsunabhängige Fachleute aus den Bereichen Recht, Medizin und Psychologie an, die durch ein mehrheitlich nichtkirchliches Fachgremium vorgeschlagen wurden. Kriterien sind unter anderem Häufigkeit des Missbrauchs, Alter des/der Betroffenen, Zeitspanne, Anzahl Täter:innen, Art der Tat, Art der körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen sowie weitere Folgen für den/die Betroffene:n oder die Ausnutzung eines besonderen Vertrauensverhältnisses im kirchlichen Bereich. Die Festlegung der Höhe orientiert sich an Schmerzensgeldzahlungen in staatlichen Gerichtsverfahren.

Dieser Zahlungsrahmen sieht in der Regel Leistungen bis 50.000 Euro vor. Entgegen der immer wieder behaupteten Höchstgrenze von 50.000 Euro können jedoch durchaus höhere Leistungen festgelegt werden. 50.000 Euro stellen die Schwelle dar, bei der es einer Zustimmung der kirchlichen Institution bedarf, die bisher in allen Fällen gewährt wurde. In etwa 8 Prozent der Fälle gehen die Leistungsfestsetzungen über 50.000 Euro hinaus und dies zum Teil sehr deutlich.

Nach dem alten Verfahren, das vor 2021 gegolten hat, wurden durch die Erzdiözese München und Freising in insgesamt 53 Fällen Anerkennungsleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs von in der Regel 5.000 Euro, dem Höchstbetrag, gezahlt. Nach neuem Verfahren wurden bis zum 31. Dezember 2022 88 Prozent der Fälle durch die UKA entschieden.

Es wurden zuletzt verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitungszeit für die Anträge zu verkürzen. Die bislang höchste in diesem Rahmen ausgezahlte Einzelsumme im Bereich der Erzdiözese betrug 50.000 Euro. Informationen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen und zum Stand der Bearbeitung der Anträge finden Sie unter www.anerkennung-kirche.de.

Werden für Zahlungen in Anerkennung des Leids Kirchensteuermittel eingesetzt?

Zahlungen in Anerkennung des Leids wurden von der Erzdiözese München und Freising bis zum 31. Dezember 2020 aus einem Sonderfonds gezahlt, der bei der Rechtsabteilung des Erzbischöflichen Ordinariates angesiedelt war. Die Mittel des Sonderfonds stammten überwiegend aus Erträgen der Vermögensverwaltung wie Miet- und Zinserträgen.

Für die Zahlungen seit dem 1. Januar 2021 wurde beim Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), einem Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), für die Erzdiözese München und Freising ein Sonderkonto eingerichtet. Auf dieses Konto, von dem die DBK Zahlungen in Anerkennung des Leids unmittelbar an die Betroffenen auszahlt, wurden Gelder vom Erzbischöflichen Stuhl München und Freising eingezahlt. Die Gelder des Erzbischöflichen Stuhls stammen nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern sonstigen Erträgen.

Wurden und werden personelle Ressourcen in den diözesanen Strukturen/Organisationen zur Aufarbeitung/Prävention von Missbrauch aufgrund der zurückgehenden Kirchensteuereinnahmen abgebaut? Oder werden diese sogar weiter aufgestockt?

Durch die Erzdiözese sind mehrere Stellen neu geschaffen worden, um die Arbeit in den Bereichen Aufarbeitung, Beratung und Begleitung, Prävention sowie Intervention weiter zu verstärken. Beispielhaft sei die Stabsstelle Seelsorge und Beratung genannt, die im Sommer 2022 etabliert wurde und in der aktuell zwei Psychologinnen, ein Priester sowie eine Verwaltungsfachkraft arbeiten. Eine weitere Person wird das Team künftig noch ergänzen.

Die Zahl der unabhängigen Ansprechpersonen für die Prüfung von Verdachtsfällen wurde von zwei auf drei Personen aufgestockt, in der Stabsstelle Prävention wurde zur Unterstützung der beiden Stabsstellenleiterinnen und der beiden weiteren Präventionsbeauftragten bei der Vielzahl der Schulungen auch ein externes Institut einbezogen.

Zudem wurde im Bereich Intervention eine weitere Mitarbeiterin eingesetzt, um den Interventionsbeauftragten in der Arbeit zu unterstützen. Neben diesen und weiteren Mitarbeitenden, die das Engagement der Erzdiözese personell verstärken, fließen erhebliche Mittel unter anderem in den Ausbau von Angeboten zur Prävention und Beratung, von Informations- und Dialogveranstaltungen sowie in weitere Formate der Auseinandersetzung mit dem Thema Prävention.

Immer wieder werden Stimmen von Betroffenen laut, die sich von der Kirche nicht gehört oder nicht ausreichend unterstützt fühlen. Was tun Sie im Bereich der Unterstützung für Betroffene sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese München und Freising?

Die Erzdiözese München und Freising bemüht sich intensiv darum, eine niedrigschwellige und umfassende Unterstützung für Betroffene zu ermöglichen. Hierbei steht sie in engem Austausch mit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission, dem Betroffenenbeirat sowie weiteren Betroffenenorganisationen.

Mit der Veröffentlichung des neuen externen Gutachtens zu sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese München und Freising, das im Januar 2022 vorgestellt wurde, hat eine neue Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene von sexuellem Missbrauch der Erzdiözese ihre Arbeit aufgenommen. Im Zentrum steht das Anliegen, Betroffenen unkompliziert und niederschwellig Informationen zu geben und auf direktem Weg ansprechbar zu sein.

Das Angebot der Anlauf- und Beratungsstelle wurde im Sommer 2022 mit der Schaffung einer neuen Stabsstelle „Seelsorge und Beratung für Betroffene von Missbrauch und Gewalt in der Erzdiözese München und Freising“ verstetigt und strukturell in diese Stabsstelle integriert. Zugleich wurde mit Einrichtung der neuen Stabsstelle die Unterstützung Betroffener auch auf Anregung des Betroffenenbeirats um das direkte Angebot einer niedrigschwelligen, seelsorglichen Begleitung erweitert.

Es besteht eine enge Kooperation mit den bereits bestehenden Unterstützungsangeboten und Stellen in der Erzdiözese, so mit der Stabsstelle Prävention, dem Interventionsbeauftragten, dem Fachbereich „Supervision, Mediation, Coaching“, der Ehe-, Familien-, Lebensberatung sowie mit externen Stellen wie den unabhängigen Ansprechpersonen, dem Betroffenenbeirat und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission.

Die Erzdiözese hat Kooperationsvereinbarungen mit zwei unabhängigen, nichtkirchlichen Fachberatungsstellen geschlossen, die auf das Thema sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend spezialisiert sind. Eine der Stellen ist auf weibliche (www.wildwasser-muenchen.de), eine auf männliche Betroffene (www.maennerzentrum.de) spezialisiert.

Neben der Möglichkeit, sich direkt an die unabhängigen Ansprechpersonen zu wenden, haben Betroffene sexuellen Missbrauchs somit auch die Möglichkeit, sich an diese unabhängigen nichtkirchlichen Fachberatungsstellen zu wenden. Diese sollen die Betroffenen beraten und begleiten, sowie ergebnisoffen über das kirchliche Aufarbeitungs- und Anerkennungsverfahren informieren. Den Betroffenen soll eine fundierte und selbstbestimmte Entscheidung über den Eintritt in das kirchliche Anerkennungsverfahren ermöglicht, und sie sollen dabei gegebenenfalls begleitet werden.

Auf Wunsch der Betroffenen erfolgt die Beratung vertraulich. Zusätzlich hat die Erzdiözese eine Kooperationsvereinbarung mit der Traumaambulanz der Ludwig-Maximilians-Universität München geschlossen, in deren Rahmen acht Therapieplätze an der Traumaambulanz des Lehrstuhls für Klinische Psychologie und Psychotherapie zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus sind Angebote zum Dialog mit Betroffenen und Auseinandersetzung mit Missbrauch ausgeweitet worden. Bei verschiedenen Anlässen haben Vertreterinnen und Vertreter der Erzdiözese bis hin zum Erzbischof an Veranstaltungen zur Begegnung mit Betroffenen teilgenommen und den Austausch angeboten. Unter anderem standen Kardinal Marx, Generalvikar Klingan und Amtschefin Dr. Herrmann im September 2022 bei einem Tag der Begegnung mit Betroffenen von sexuellem Missbrauch, den die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) für sexuellen Missbrauch in der Erzdiözese veranstaltete, zum Gespräch zur Verfügung.

Unabhängig von Veranstaltungen wie diesen treffen sich Kardinal Reinhard Marx wie auch Generalvikar Klingan und Amtschefin Dr. Herrmann immer wieder zu persönlichen Gesprächen mit Betroffenen.

All diese Bemühungen können das Leid der Betroffenen nicht ungeschehen machen und das erlittene Leid nicht aufheben. Deshalb muss neben der Aufarbeitung das oberste Ziel die Prävention sein, um weiteren sexuellen Missbrauch in Zukunft zu verhindern, wo immer es möglich ist.

Warum gibt es so selten staatliche Ermittlungen und Verurteilungen gegen mutmaßliche Missbrauchstäter?

Sobald tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer sexualbezogenen Straftat an Minderjährigen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vorliegen, werden die Informationen an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden und ggf. auch an andere Behörden (z.B. Jugendamt, Schulaufsicht o.ä.) weitergeleitet. Etwas Anderes gilt nur, wenn der/die Betroffene oder sein/ihr gesetzlicher Vertreter dies ausdrücklich nicht wollen und der Verzicht rechtlich zulässig ist.

Nicht alle Vorfälle im Bereich der sexualisierten Gewalt sind strafbare Handlungen. Oft geht es auch um Grenzverletzungen, die selbstverständlich nicht akzeptabel sind, aber keine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches darstellen. Dann nehmen die staatlichen Stellen keine Ermittlungen auf. Die Erzdiözese zieht auch bei solchen Grenzverletzungen die entsprechenden Konsequenzen, die von der Verpflichtung zu Schulungen über Auflagen für die Tätigkeit bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses reichen können. Die Beurteilung, ob eine strafbare Handlung vorliegt, obliegt immer den Strafverfolgungsbehörden.

Manche Betroffene melden sich erst nach längerer Zeit, die Taten sind teilweise vor mehreren Jahrzehnten geschehen. Oft ist dann eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr möglich, zum Beispiel, weil die Taten verjährt oder die Täter:innen verstorben sind. In manchen Fällen hat eine strafrechtliche Verfolgung zu einem früheren Zeitpunkt bereits stattgefunden.

Werden Kleriker und andere Personen, die sexuellen Missbrauch begangen haben, sofort aus dem kirchlichen Dienst entfernt?

In allen Fällen von sexualisierter Gewalt werden sowohl bei Klerikern als auch bei anderen kirchlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sofort auch arbeitsrechtliche und kirchenrechtliche Konsequenzen geprüft, unabhängig davon, ob es sich um eine strafbare Handlung handelt oder um eine Grenzverletzung, die nicht strafbar ist. Je nach Situation erfolgt eine sofortige Freistellung bis zur Klärung der Vorwürfe, eine Beendigung des Dienstverhältnisses oder es wird die kirchliche Lehrerlaubnis entzogen.

Es ist wichtig, jeden Einzelfall zu prüfen. Teilweise können auch Auflagen für die Tätigkeit gemacht werden, zum Beispiel darf die betreffende Person dann nicht mehr in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen eingesetzt werden oder nicht mehr in der allgemeinen Seelsorge. In manchen Fällen kann auch eine Therapie oder eine Schulung zur Auflage gemacht werden. Bei Ehrenamtlichen kann die Tätigkeit untersagt werden oder es können Auflagen gemacht werden.

Haben die Erkenntnisse aus den Missbrauchsstudien Auswirkungen auf die Priesterausbildung insbesondere mit Blick auf die Sexualmoral und den Zölibat?

Gemäß der „Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen der Erzdiözese München und Freising“ vom 1. September 2014 umfasst die Priesterausbildung des Priesterseminars St. Johannes der Täufer der Erzdiözese München und Freising zahlreiche Maßnahmen zur Prävention von Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch.

Bereits im Bewerbungsprozess für Priesteramtskandidaten finden Aufnahmegespräche mit der Leitung des Priesterseminars statt. Bewerber müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung zur persönlichen Eignung für den Umgang mit Kindern und Jugendliche einreichen. Dies kann ergänzt werden durch Gespräche beim Kirchlichen Beratungsdienst.

Im Rahmen des Studiums sind für die Seminaristen unter anderem verpflichtend Veranstaltungen zur Prävention gegen sexuelle Gewalt durch die Stabsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch des Erzbischöflichen Ordinariats, ein umfangreiches E-Learning zur Prävention von Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexuellem Missbrauch, bei dem sie durch Lernbegleiter unterstützt werden. 

Hier finden Sie noch ausführlichere Informationen.