Haben Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden, dann sollen Sie sich bald mit Ihrem zuständigen Wohnsitzpfarramt in Verbindung setzen.
Bei diesen ersten Kontakten können
die zwei wichtigsten Termine festgelegt werden:
Der
Hochzeitstermin und der Zeitpunkt für das
Traugespräch.
Unbedingt soll diese Rücksprache vor der endgültigen Festlegung des Hochzeitstermins sein. Möglicherweise sind Fragen zu erörtern, deren Klärung Voraussetzung für die Trauung ist. Man denke auch an eventuelle Terminüberschneidungen.
Daß das Traugespräch in jedem Fall notwendig ist, ergibt sich schon aus seinem Inhalt:
- Das Traugespräch dient dazu, daß Brautpaar und Pfarrer sich kennenlernen.
- Persönliche Fragen können angesprochen werden, z. B. Glaubensfragen, Probleme mit der Kirche usw.
- Das Eheverständnis der katholischen und der evangelischen Kirche kommt zur Sprache.
- Das Ehevorbereitungsprotokoll (kath.) bzw. die Trauanmeldung (evang.) werden ausgefüllt.
- Der Traugottesdienst, sein Aufbau und sein innerer Sinn werden besprochen bzw. erarbeitet.
- Lieder, biblische Lesungen und Gebete können gemeinsam ausgesucht werden.
- Auch mehr technische Fragen stehen an, z. B. besonderer Blumenschmuck in der Kirche, Auswahl der Musikstücke, Fotografieren im Traugottesdienst usw.
Die katholische und die evangelische Kirche verlangen von beiden Partnern die Vorlage eines Taufzeugnisses. Der Taufschein des katholischen Partners darf nicht älter als ein halbes Jahr sein. Bei evangelischen Partnern genügt der Eintrag im Familienstammbuch. In beiden Kirchen erhält man ihn beim Taufpfarramt; einige größere Städte registrieren Taufen zentral im Matrikelamt. Bei Fragen hilft das zuständige Pfarramt.
Es ist jedem Brautpaar und den Seelsorgern zu wünschen, daß sie einander bei diesen Vorbereitungsgesprächen offen und vertrauensvoll begegnen können.
Der Gewinn wird sicher in einer vertieften Auffassung der Ehe und in einer größeren Freude am christlichen Glauben liegen und nicht zuletzt in einer schönen Feier der Trauung.