Was heute gilt

In der Regel muss vor der kirchlichen die standesamtliche Trauung erfolgen. Eine Bescheinigung über die standesamtliche Eheschließung ist vor der kirchlichen Trauung vorzulegen.

Eine kirchliche Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung soll nur im Ausnahmefall erfolgen, wenn eine standesamtliche Eheschließung für die Brautleute unzumutbar ist. Zuvor bespricht der Geistliche, der die Trauung vorbereitet, die Konsequenzen einer nur kirchlichen Trauung und füllt mit den Brautleuten die „Erklärung der Brautleute bei der Bitte um das Nihil obstat für eine kirchliche Trauung bei fehlender Zivileheschließung“  aus.  Bei fehlender Zivileheschließung ist immer das Nihil obstat des Ortsordinarius einzuholen.


Nach evangelischer Auffassung wird die Ehe auf dem Standesamt geschlossen und in der Kirche gesegnet.
Nach katholischem Verständnis  wird die Ehe vor dem Priester oder Diakon geschlossen, der den Ehewillen der Brautleute im Namen der Kirche erfragt und entgegennimmt.

Beiden Kirchen ist es sehr wichtig, dass am Anfang einer christlichen Ehe eine kirchliche Trauung steht.
Die Trauung erfolgt  nach der Ordnung der Kirche, in der nach der Entscheidung des Paares die kirchliche Trauung stattfindet. Damit ist in einer katholischen Kirche nur eine katholische Trauung möglich. Wird eine Trauung durch den evangelischen Pfarrer/die evangelische Pfarrerin gewünscht, ist der Ort dieser Feier eine evangelische Kirche.

Wenn Sie sich aus  schwerwiegenden  Gründen nicht für eine Trauung nach katholischem Ritus entscheiden können, ist für Sie als katholischer Partner die Befreiung ("Dispens") von der katholischen Eheschließungsform ("Formpflicht") möglich. Nach erteilter Dispens kann die Eheschließung auch in der evangelischen Kirche (mit oder ohne Beteiligung eines katholischen Geistlichen) erfolgen.
Eine nach erteilter Dispens von der Formpflicht in der evangelischen Kirche oder wahlweise vor dem Standesamt geschlossene Ehe ist nach katholischem Kirchenrecht  gültig.

Demnach werden folgendermaßen geschlossene Ehen von der katholischen Kirche anerkannt:
  1. Trauung nach katholischem Ritus, mit und ohne Beteiligung einer evangelischen Pfarrerin / eines evangelischen Pfarrers.
  2. Trauung nach evangelischem Ritus, mit und ohne Beteiligung eines katholischen Geistlichen, nach vorab erteilter Befreiung von der „Formpflicht“ (s. o.)
  3. Rein standesamtliche Trauung, nach vorab erteilter Befreiung von der „Formpflicht“ (s. o.)
Im Traugespräch legt der katholische Geistliche der katholischen Partnerin / dem katholischen Partner die Frage vor:

»Wollen Sie in Ihrer Ehe als katholischer Christ leben und den Glauben bezeugen?«

Die evangelische Kirche erwartet ebenso, daß die evangelische Partnerin / der evangelische Partner in der Ehe den evangelischen Glauben bezeugt und lebt. Deshalb soll in der konfessionsverschiedenen Ehe für den Glauben beider Partner Raum sein.

Der katholische Geistliche fragt zudem die katholische Partnerin / den katholischen Partner:

»Als katholischer Christ haben Sie die Pflicht, Ihre Kinder in der katholischen Kirche taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen.

Versprechen Sie, sich nach Kräften darum zu  bemühen, dieses sittliche Gebot zu erfüllen, soweit das in Ihrer Ehe möglich ist?«

Als katholischer Partner sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Mögliche zu tun, Ihren als wahr erkannten Glauben und die Zugehörigkeit zu Ihrer Kirche auch denen zu vermitteln, für die Sie verantwortlich sind, nämlich Ihren Kindern. Die evangelische Kirche erwartet dies auch vom evangelischen Partner. Da aber die Erziehung der Kinder immer Sache beider Elternteile ist und keiner der Partner zu einem Handeln gegen sein Gewissen veranlaßt werden darf, besteht diese Verpflichtung für den katholischen Partner darin, das in der konkreten Situation nach bestem Wissen und Gewissen Mögliche zu tun.

Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, sollten beim Traugespräch mit den jeweiligen Seelsorgern besprochen werden. Wichtig ist, dass Sie beide auch nach der Trauung mit Ihren Seelsorgern in Kontakt bleiben und somit weiter Beheimatung in Ihrer Kirche finden.