Die Erzdiözese ist verpflichtet, eine angemessene Versorgung der Geistlichen im Alter sicherzustellen und hat zu diesem Zweck mit der Emeritenanstalt der Erzdiözese München und Freising ein Sondervermögen eingerichtet. Die Emeritenanstalt wurde als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts bereits 1923 staatlich anerkannt und gewährt ihren Mitgliedern während des Ruhestandes Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Zu den Mitgliedern gehören im Wesentlichen die Erzbischöfe von München und Freising, die Weihbischöfe der Erzdiözese von München und Freising sowie die in der Erzdiözese inkardinierten Priester. Für Priester erfolgt die Versetzung in den dauernden Ruhestand regulär mit der Vollendung des 70. Lebensjahres.
Um das Bestreben der Erzdiözese, eine möglichst große Transparenz über ihre Vermögensverhältnisse herzustellen, zu unterstützen, hat auch die Emeritenanstalt für das Jahr 2015 erstmals einen Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nach der Einführung des neuenRechnungswesens ist beabsichtigt, auch die Aufsichtsstrukturen fortzuentwickeln und sie den aktuellen Anforderungen anzupassen.
In der unten verlinkten PDF finden Sie den Jahresabschluss der Emeritenanstalt mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und den Lagebericht der Körperschaft.
Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt. Da sich die Renditen an den Kapitalmärkten aktuell auf einem deutlich niedrigeren Niveau befinden, hat die Erzdiözese in ihrer Bilanz eine entsprechende Rücklage gebildet.