Ziel allen Handelns der Erzdiözese ist es, Menschen die Begegnung mit der Frohen Botschaft Jesu Christi zu ermöglichen und sie seelsorglich zu begleiten. Deshalb muss das Vermögen der Erzdiözese dem Grundauftrag der Kirche, wie er sich in Liturgie, Verkündigung und Nächstenliebe verwirklicht, dienen. Das Erzielen von Erträgen und die Mehrung von Vermögen haben allein den Zweck, die dafür in unserer Lebenswelt notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Im Zuge der Einführung einer HGB-konformen Rechnungslegung wurde diese Zweckbindung des Vermögens durch tiefgreifende Reformen in der Struktur, Verwaltung und Aufsicht deutlich festgeschrieben.
Eine wichtige Grundregel für die Verwaltung kirchlichen Vermögens ist es, das vorhandene Vermögen nicht als das Eigentum der jeweils gerade handelnden Generation zu betrachten, sondern aus den Vermögenserträgen langfristig und nachhaltig die Erfüllung der kirchlichen Grundaufträge zu unterstützen. Die Sendung der Kirche soll auch unter sich stetig verändernden Rahmenbedingungen verlässlich weitergeführt werden können. Deshalb ist das Vermögen nun noch klarer diesen konkreten Aufgaben zugeordnet und soll im Sinne der Nachhaltigkeit auch den zukünftigen Generationen zur Verfügung stehen.
Seit Jahrhunderten nutzt die Kirche dazu Stiftungen. Zu nennen sind insbesondere die vielen jeweils eigenständigen Kirchen- und Pfründestiftungen auf dem Gebiet der Erzdiözese. Die zentrale Rolle im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Vermögens der Erzdiözese spielen jedoch die im Folgenden genannten drei Stiftungen, deren Erträge jeweils einer der Grundaufgaben zugutekommen sollen:
- Die Erträge der 2015 neu gegründeten St. Korbinian-Stiftung werden dem gemeindlichen Leben
zugutekommen. - Bereits länger bestehen die Bischof-Arbeo-Stiftung, deren Erträge für Bildung und Verkündigung
verwendet werden, - und die St. Antonius-Stiftung, deren Erträge dem Dienst am Nächsten, der Caritas, gewidmet sind.
Diesen Stiftungen wurden im vergangenen Jahr insgesamt 1,3 Milliarden Euro an Vermögen zugestiftet. Dieser Schritt wurde ganz bewusst im Berichtsjahr 2015 vollzogen, damit er transparent und nachvollziehbar in den erstmals veröffentlichten Jahresabschlüssen abgebildet ist.
Das Vermögen der Stiftungen ist einem Zugriff des Erzbistums entzogen, es unterliegt der Kontrolle eines Stiftungsrats, in dem anerkannte, unabhängige Fachleute sitzen. Die Geschäftsführung der Stiftungen wird in einem Stiftungszentrum im Kloster Beuerberg zusammengeführt.
Die Erträge der drei Stiftungen fließen je nach Stiftungszweck komplett dem Haushalt des Erzbistums zu. Der Diözesansteuerausschuss muss der jeweiligen Verwendung der Mittel zustimmen.
Es ist ausdrückliches Ziel, dass das Vermögen aller drei Stiftungen weiter wachsen soll. Das Erzbistum beabsichtigt, in wirtschaftlich guten Zeiten immer wieder Zustiftungen zu machen. Kirche soll so nachhaltig und zuverlässig leistungsstark bleiben.
Für das Jahr 2015 haben die drei eigenständigen Stiftungen erstmals einen Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. In einer eigenen Veröffentlichung zusätzlich zu diesem Geschäftsbericht der Erzdiözese finden Sie die Jahresabschlüsse der Bischof-Arbeo-Stiftung, der St. Antonius-Stiftung und der St. Korbinian-Stiftung jeweils mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Lagebericht.