Kirchliche Stiftungen

Bischof-Arbeo-Stiftung für kirchliche Schulen und Bildungshäuser in der Erzdiözese München und Freising


Seit Beginn der Christianisierung in Bayern haben die katholischen Bischöfe Bildung und Erziehung in hervorragender Weise gepflegt. Mit der nachhaltigen Sicherung des Bestands kirchlicher Bildungseinrichtungen unterstützt die Bischof-Arbeo-Stiftung für kirchliche Schulen und Bildungshäuser in der Erzdiözese München und Freising die Verkündigung und ein Grundanliegen der katholischen Kirche.
Die Erzdiözese hat am 5. Mai 1993 eine auf Dauer angelegte zweckbestimmte Stiftung errichtet, deren jährliche Erträgnisse gemäß den gesetzlichen Regeln des Bayerischen Stiftungsgesetzes für Zwecke der Bildung eingesetzt werden sollen. Damit soll die Förderung von Bildung und Erziehung in der Erzdiözese München und Freising zusätzlich zu den wechselhaften Einkünften aus Sammlungen und Kirchensteuern nachhaltig sichergestellt werden.
Die Bischof-Arbeo Stiftung ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts gem. Art. 21 ff. des Bayerischen Stiftungsgesetzes.
Die Stiftung hat die Aufgabe und das Ziel, kirchliche Schulen, Kindergärten und -krippen sowie außerschulische Bildung in sonstigen kirchlichen Bildungshäusern in der Erzdiözese München und Freising durch Bereitstellung von Gebäuden und/oder Betriebszuschüssen zu fördern. Die Stiftung erfüllt ihren Stiftungszweck durch Bereitstellung ihrer Betriebsmittel und Gebäude insbesondere an die Erzdiözese München und Freising, die sie ausschließlich zu den genannten Zwecken verwenden darf.


Homepage der Stiftung

St. Antonius-Stiftung der Erzdiözese München und Freising


Zu den drei wichtigsten Lebensvollzügen der Gemeinschaft der Kirche gehört nach der Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils neben den Diensten der Glaubensverkündigung (martyria) und des Gottesdienstes (leiturgia) auch der Liebesdienst (diakonia) am Nächsten. Darum hat die katholische Kirche von Anfang an hierfür Einrichtungen geschaffen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berufen.
Die Erzdiözese hat am 25. Oktober 1997 eine auf Dauer angelegte zweckbestimmte Stiftung errichtet, deren jährliche Erträgnisse gemäß den gesetzlichen Regeln des Bayerischen Stiftungsgesetzes für Zwecke der Nächstenliebe eingesetzt werden sollen. Damit soll die Förderung des Liebesdienstes an den Armen und Bedürftigen zusätzlich zu den Schwankungen unterworfen Einkünften aus Kirchensteuern nachhaltig sichergestellt werden.
Die St. Antonius-Stiftung der Erzdiözese München und Freising ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts gem. Art. 21 ff. des Bayerischen Stiftungsgesetzes.
Die Stiftung hat die Aufgabe und das Ziel, die kirchliche Wohlfahrtspflege namentlich durch Werke und Einrichtungen der Nächstenliebe, die in der Erzdiözese München und Freising betrieben werden, durch Bereitstellung von Gebäuden und/oder (Betriebs-) Zuschüssen zu fördern, insbesondere mit dem Ziel einer Unterstützung und Betreuung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Stiftung erfüllt ihren Stiftungszweck durch Bereitstellung ihrer Betriebsmittel und Gebäude insbesondere an die Erzdiözese München und Freising, die sie ausschließlich zu den genannten Zwecken verwenden darf.

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St. Korbinian-Stiftung der Erzdiözese München und Freising


Die katholische Kirche als „Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ („Lumen Gentium“, Zweites Vatikanisches Konzil) verwirklicht ihren von Christus erteilten Sendungsauftrag durch das Zusammenwirken aller Glieder der Kirche. Die Gläubigen versammeln sich zur Feier des Gottesdienstes, wirken als lebendiges Volk Gottes in die Gesellschaft hinein und machen so die Kirche in der Welt sichtbar.
Die Erzdiözese hat am 10. Januar 2015 eine auf Dauer angelegte zweckbestimmte Stiftung errichtet, deren jährliche Erträgnisse gemäß den gesetzlichen Regeln des Bayerischen Stiftungsgesetzes für Zwecke der Verwirklichung des Sendungsauftrages der Kirche und der Liturgie eingesetzt werden sollen. Damit soll die Förderung aller Aufgaben und Aktivitäten der kirchlichen Seelsorge zusätzlich zu den wechselhaften Einkünften aus Sammlungen und Kirchensteuern nachhaltig sichergestellt werden.
Die St. Korbinian-Stiftung ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts gem. Art. 21 ff. des Bayerischen Stiftungsgesetzes.
Die Stiftung hat die Aufgabe und das Ziel, die Glieder der Kirche bei der Verwirklichung des Sendungsauftrages der Kirche zu unterstützen, die Gemeinschaft mit Gott und den Menschen sowie die Feier des Gottesdienstes (Liturgie) im umfassenden Sinn zu fördern sowie die Begegnung von katholischen Gläubigen untereinander und mit Menschen anderer Bekenntnisse und Religionen sowie Religionslosen zu ermöglichen. Die Stiftung erfüllt ihren Stiftungszweck durch Bereitstellung ihrer Betriebsmittel und Gebäude insbesondere an die Erzdiözese München und Freising, die sie ausschließlich zu den genannten Zwecken verwenden darf. Sie tut dies, indem sie unter anderem Pfarreien und Einrichtungen der kategorialen Seelsorge die für die Feier der Liturgie und der Begegnung von Menschen notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt.

Homepage der Stiftung
 

Die Emeritenanstalt


Die Emeritenanstalt der Erzdiözese München und Freising ist nach kanonischem Recht eine öffentliche juristische Person und trägt die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Stellung im staatlichen Bereich als Körperschaft wurde durch Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 1923 anerkannt.
Die Emeritenanstalt gewährt ihren Mitgliedern während des Ruhestandes Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Die Emeritenanstalt erfüllt damit stellvertretend für die Erzdiözese München und Freising die sich aus universalrechtlichen Bestimmungen sowie den partikularrechtlichen Besoldungsordnungen ergebenden Versorgungspflichten gegenüber ihren Mitgliedern.

Mitglieder der Emeritenanstalt sind:
• Die Erzbischöfe von München und Freising
• Die Weihbischöfe der Erzdiözese München und Freising
• Die in der Erzdiözese München und Freising inkardinierten Priester
• Heimatvertriebene Priester deutscher Abstammung, die zwar einer anderen Diözese angehören, für die aber die Erzdiözese München und Freising nach den Richtlinien zur Regelung der Versorgung der heimatvertriebenen Priester als Aufnahmediözese gilt
• Die Priesteramtskandidaten der Erzdiözese München und Freising mit Beginn des Pastoralkurses

Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind Priester und Priesteramtskandidaten, für die bei der Aufnahme in den Klerus der Erzdiözese bzw. bei Beginn des Pastoralkurses eine – staatlichen Angestellten gleichwertige – Versorgung anderweitig gesichert ist und eine entsprechende Bestätigung der Erzdiözese schriftlich vorliegt.
 
Zur Erfüllung ihres Zweckes wurde die Emeritenanstalt durch die Erzdiözese München und Freising mit Immobilien- und Finanzanlagevermögen ausgestattet, welches rentierlich anzulegen ist. Die hieraus erzielten Erträge dienen der Sicherstellung der Aufgabenerfüllung durch die Emeritenanstalt. Darüber hinaus erhält die Emeritenanstalt Leistungen des Freistaates Bayern und Zuschüsse der Erzdiözese München und Freising zur Sicherstellung ihrer Aufgaben. Die Zuschüsse der Erzdiözese München und Freising beruhen auf der Vorgabe des can. 281 § 2 CIC. Die Grundlage für die Einnahmen aus staatlichen Zuschüssen sind im Konkordat zwischen Papst Pius XI. und dem Freistaat Bayern, dem Gesetz zur Ausführung konkordats- und staatskirchenvertraglicher Verpflichtungen (AGKStV) sowie der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und den sieben römisch-katholischen (Erz-)Diözesen in Bayern vom 15. Dezember 2014 festgehalten.
Die laufende Verwaltung der Emeritenanstalt besorgt nach § 14 der Satzung der Emeritenanstalt vom 1. Januar 2016 der Erzbischöfliche Finanzdirektor. Er bedient sich bei der Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben der Hilfe der Erzbischöflichen Finanzkammer der Erzdiözese München und Freising und vertritt die Emeritenanstalt nach innen und außen.
 

Erzbischöflicher Stuhl


Der Erzbischöfliche Stuhl München und Freising ist die mit dem Amt des Erzbischofs untrennbar verbundene Vermögensmasse, die ihrem historischen Herkommen nach dessen Amtsführung und Unterhalt diente. Er ist nach kanonischem Recht eine öffentliche juristische Person. Seine Stellung im staatlichen Bereich als Körperschaft wurde – wie für andere kirchliche Einrichtungen – seit dem 18. Jahrhundert vorausgesetzt und schließlich vom Staat anerkannt.
Der Erzbischöfliche Stuhl unterlag in der Vergangenheit in vielfältiger Hinsicht historischen Veränderungen. So hat die Bedeutung des Erzbistums München und Freising zur Erfüllung der bischöflichen Aufgaben sowie als Vermögensträger zugenommen. Erzbischof Reinhard Kardinal Marx hat mit Wirkung zum 15. August 2016 das Statut des Erzbischöflichen Stuhls erlassen. Danach sind die frei verfügbaren, insbesondere aus der Vermögensbewirtschaftung erzielten Mittel der Erzdiözese München und Freising zur Verfügung zu stellen. Sie hat diese Mittel zur Erfüllung der mit dem Hirtendienst des Erzbischofs verbundenen Aufgaben zu verwenden. Damit werden die Mittel des Erzbischöflichen Stuhls in gleicher Weise behandelt wie diejenigen anderer mit Kirchenämtern verbundener und in früherer Zeit dem Unterhalt der Amtsinhaber dienender Vermögensmassen, wie beispielsweise der Pfründestiftungen.

Klerikalseminarstiftung Freising


Die im Jahr 1826 errichtete Erzbischöfliche Klerikalseminarstiftung Freising ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts gem. Art. 21 ff. Bayerisches Stiftungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008. Es gilt die Stiftungssatzung in der Fassung vom 5. Oktober 1982.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen und kirchlichen Zweck des Unterhalts und Betriebs des Priesterseminars der Erzdiözese München und Freising. Organe der Stiftung sind der Regens des Erzbischöflichen Priesterseminars, der die laufenden Geschäfte des Priesterseminars im Rahmen eines gesonderten Haushalts führt, der Erzbischöfliche Finanzdirektor, der das Vermögen der Stiftung verwaltet, sich dazu der Unterstützung Dritter bedienen kann und die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt, sowie der Vermögensrat.
Zur Erfüllung ihres Zweckes ist die Stiftung mit Grund und Boden, mit Vermögen (Geld und Gegenständen) sowie mit der Gewährleistung der nachhaltigen Verwirklichung des Stiftungszwecks durch die Erzdiözese München und Freising ausgestattet. Ferner wird die Stiftung durch Betriebsmittelzuschüsse der Erzdiözese München und Freising unterstützt.
Das Erzbischöfliche Priesterseminar St. Johannes der Täufer in München dient der Ausbildung der künftigen Priester der Erzdiözese München und Freising. Hier leben Priesteramtskandidaten, soweit sie in München studieren, und Seminaristen, die sich im Pastoralkurs unmittelbar auf den Empfang der Diakonen- und Priesterweihe vorbereiten.

Knabenseminarstiftung Freising


Die im Jahr 1826 errichtete Erzbischöfliche Knabenseminarstiftung Freising ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts gem. Art. 21 ff. Bayerisches Stiftungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008. Es gilt die Stiftungssatzung in der Fassung vom 18. Februar 1992.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke. Satzungsmäßiger Zweck ist nach Möglichkeit die Unterhaltung eines Studienseminars in Freising und die Förderung anderer Studienseminare der Erzdiözese München und Freising sowie der Domsingknaben am Liebfrauendom in München.
Satzungsmäßige Organe der Stiftung sind der Verwalter, der das Vermögen der Stiftung verwaltet, sich zu diesem Zweck auch der Unterstützung durch Dritte bedienen kann, und die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt sowie der Vermögensrat.
Zur Erfüllung ihres Zweckes ist die Stiftung mit Grund und Boden, mit Vermögen (Geld und Gegenständen) sowie mit der Gewährleistung der nachhaltigen Verwirklichung des Stiftungszwecks durch die Erzdiözese München und Freising ausgestattet. Seit der Schließung des Studienseminars auf dem Domberg in Freising ist die Stiftung ausschließlich fördernd tätig.