Zu den drei wichtigsten Lebensvollzügen der Gemeinschaft der Kirche gehört nach der Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils neben den Diensten der Glaubensverkündigung (martyria) und des Gottesdienstes (leiturgia) auch der Liebesdienst (diakonia) am Nächsten. Darum hat die katholische Kirche von Anfang an hierfür Einrichtungen geschaffen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berufen.
Die Erzdiözese hat am 25. Oktober 1997 eine auf Dauer angelegte zweckbestimmte Stiftung errichtet, deren jährliche Erträgnisse gemäß den gesetzlichen Regeln des Bayerischen Stiftungsgesetzes für Zwecke der Nächstenliebe eingesetzt werden sollen. Damit soll die Förderung des Liebesdienstes an den Armen und Bedürftigen zusätzlich zu den Schwankungen unterworfen Einkünften aus Kirchensteuern nachhaltig sichergestellt werden.
Die St. Antonius-Stiftung der Erzdiözese München und Freising ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts gem. Art. 21 ff. des Bayerischen Stiftungsgesetzes.
Die Stiftung hat die Aufgabe und das Ziel, die kirchliche Wohlfahrtspflege namentlich durch Werke und Einrichtungen der Nächstenliebe, die in der Erzdiözese München und Freising betrieben werden, durch Bereitstellung von Gebäuden und/oder (Betriebs-) Zuschüssen zu fördern, insbesondere mit dem Ziel einer Unterstützung und Betreuung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Stiftung erfüllt ihren Stiftungszweck durch Bereitstellung ihrer Betriebsmittel und Gebäude insbesondere an die Erzdiözese München und Freising, die sie ausschließlich zu den genannten Zwecken verwenden darf.
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