Kirchliche Finanzen

Ziel allen Handelns der Erzdiözese ist es, Menschen die Begegnung mit der Frohen Botschaft Jesu Christi zu ermöglichen und sie seelsorglich zu begleiten. Um dieses Ziel zu erreichen, benötigt sie auch finanzielle Mittel. Deren Erhalt und Verwaltung kann aber niemals Zweck kirchlichen Handelns sein – Kirche ist kein Wirtschaftsunternehmen –, sondern nur ein Mittel, um den kirchlichen Sendungsauftrag verwirklichen zu können.
 
Deshalb ist es wichtig, dass die finanziellen Mittel, die der Erzdiözese zur Verfügung stehen, dort eingesetzt werden, wo sie am meisten gebraucht werden. Die Verantwortung dafür tragen die Gremien der Finanzverwaltung. Die beiden wichtigsten sind der Diözesansteuerausschuss, dem mehrheitlich gewählte Mitglieder der Kirchenverwaltungen in den Pfarreien angehören, sowie die Finanzkommission, deren Mitglieder vom Erzbischof ernannt werden. Die beiden Gremien legen die finanzielle Jahresplanung der Erzdiözese fest und erkennen den Jahresabschluss an.
Der Großteil der finanziellen Mittel stammt aus den Beiträgen der Gläubigen, der Kirchensteuer. Dadurch wird deutlich, dass Kirche eine Solidargemeinschaft ist und dass alle Katholiken gemeinsam die Verantwortung für ihre vielfältigen Aufgaben in der Seelsorge, der Caritas und der Bildung tragen. Jeder trägt nach seinen Möglichkeiten bei; das wird gewährleistet, indem sich die Kirchensteuer an der Einkommenssteuer bemisst.
 
Umso wichtiger ist es, dass die Verwendung dieser Gelder für alle transparent und nachvollziehbar wird. Dazu hat das Erzbistum von der kameralen auf die doppische Rechnungslegung umgestellt und legt seit dem Jahr 2015 freiwillig einen Jahresabschluss nach den strengen gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften vor. Dieser informiert darüber, welche finanziellen Mittel für welche Zwecke eingesetzt werden, aber auch über das Vermögen, die finanziellen Ressourcen und die Verpflichtungen der Erzdiözese.
 
Diese Art der Rechnungslegung macht es auch einfacher, langfristig zu planen und die Erfüllung kirchlicher Aufgaben für die Zukunft abzusichern. Zu diesem Zweck gibt es in der Erzdiözese außerdem verschiedene kirchliche Stiftungen. Diese stellen sicher, dass kirchliches Vermögen nicht als Eigentum der jeweils handelnden Generation gesehen wird, sondern dass die Erfüllung kirchlicher Aufgaben durch die Vermögenserträge langfristig gesichert ist. Dazu gibt es drei Stiftungen, deren Erträge jeweils für einen der kirchlichen Grundaufträge zweckgebunden verwendet werden: Die St.-Korbinian-Stiftung unterstützt das gemeindliche Leben; die Bischof-Arbeo-Stiftung fördert Bildung und Verkündigung; die St.-Antonius-Stiftung widmet sich dem Dienst am Nächsten, der Caritas. Darüber hinaus werden Jahresabschlüsse vorgelegt für die Emeritenanstalt, die die Versorgung der Geistlichen im Alter sicherstellt; den Erzbischöflichen Stuhl, der mit dem Amt des Erzbischofs verbunden ist; die Klerikalseminarstiftung, die der Ausbildung der künftigen Priester der Erzdiözese dient, und die Knabenseminarstiftung, die die Studienseminare der Erzdiözese sowie die Domsingknaben am Liebfrauendom fördert.
 
 

"Gäbe es keine Kirchensteuer, wäre das ein Verlust für die Gesellschaft"

Ein Beitrag von Stephanie Herrmann, Amtschefin im Erzbischöflichen Ordinariat München