Begegnung, Freizeit, Sprache: Wichtige Grundsätze für Flüchtlinge in Deutschland Auch in Pfarreien und Pfarrverbänden stehen vielfältige Angebote zur Verfügung

Flüchtlingskinder

Begegnung

Für Asylbewerber und Flüchtlinge ist Deutschland zunächst ein fremdes Land. Sie kennen unsere Kultur nicht und sie wissen nicht, wie unser gemeinschaftliches Leben organisiert ist und auch nicht, wie mancher unserer Verhaltenskodexe aussieht.

Hier ist es wichtig, durch wohlwollende Begegnung ein Kennenlernen der deutschen Kultur zu ermöglichen. Diese Begegnungen können auf vielfältige Weise gestaltet werden. Kommen Flüchtlinge und Asylbewerber neu in einen Ort, können beispielsweise bei einem gemeinsamen Spaziergang die örtlichen Gegebenheiten und die Infrastruktur bekanntgemacht werden. Sie können in Gruppen und zu Festen der Pfarrgemeinde eingeladen werden.

Die persönliche Begegnung und das Kennenlernen können für beide Seiten sehr bereichernd sein. Durch gemeinsame Aktivitäten wie Kochen, Einkaufen, Handarbeiten, Musik oder Sport können sich Familien, Jugendliche und Erwachsene näher kennenlernen. Wenn sich örtliche Vereine den Flüchtlingen öffnen, können diese Orte für unkomplizierte Begegnungen sein.

Begleitung

Schriftwechsel und Kommunikation mit Behörden sind für Asylbewerber und Flüchtlinge meistens weder inhaltlich noch sprachlich verständlich. Das Begleiten eines Asylbewerbers bei Behördenangelegenheiten kann eine große Hilfe sein.

Dabei ist unter Umständen auch die Unterstützung von bereits integrierten Migranten gefragt, die als Dolmetscher tätig werden können. Wichtig ist hier die Unterscheidung von Begleitung und sprachlicher Unterstützung auf der einen  sowie Beratung in rechtlichen Fragen auf der anderen Seite.

Rechtliche Beratung ist Experten-Aufgabe!

Freizeitgestaltung

Viele Asylbewerber leiden darunter, keiner Beschäftigung oder Arbeit nachgehen zu können. Die Langeweile und ihre unsicheren Perspektiven machen sie oft mutlos, manchmal auch aggressiv. Ehrenamtliche können hier Freizeitmöglichkeiten wie die Teilnahme am Sport in örtlichen Vereinen, Deutschkurse oder kulturelle Aktivitäten organisieren.

Patenschaften

In vielen Helferkreisen haben sich Paten bewährt. Eine Person aus der Pfarrei oder dem Helferkreis kümmert sich jeweils um eine Familie oder um mehrere Flüchtlinge, die in der Gemeinschaftsunterkunft leben. Entscheidend ist dabei, dass es gelingt, ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Hilfen für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche haben oft Probleme, den Anforderungen in der Schule gerecht zu werden. Durch Bürgerkrieg oder Flucht haben sie manchmal jahrelang keine Schule besucht oder sind Analphabeten, wie zum Beispiel Mädchen aus Somalia oder Afghanistan, denen ein Schulbesuch verwehrt wurde. Durch Hausaufgabenhilfe, die die Pfarrei in Unterkünften oder den Räumen der Pfarrei organisiert, können die Kinder und Jugendlichen besser mitkommen und lernen so die deutsche Sprache.

Dabei können Paten sehr hilfreich sein und als Ansprechpartner für Lehrkräfte zur Verfügung stehen, beziehungsweise zwischen Schule und Eltern vermitteln. Insbesondere beim Aufbau von Paten-Beziehungen und vergleichbaren „Tandems“ mit Kindern und Jugendlichen (die sehr hilfreich sein können!) ist es wichtig, die üblichen Vorschriften zum Schutz vor Übergriffen zu beachten.
 
Jeder, der sich bei Caritas und Kirche ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen beschäftigt, mit ihnen spielt oder arbeitet, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Sprache lernen

Formelle Sprachkurse werden nicht an allen Wohnorten der Asylbewerber angeboten. Der Unterstützung des Spracherwerbs durch Ehrenamtliche kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Bei Bedarf können (zusätzliche) Sprachkurse organisiert werden, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit den katholischen Bildungswerken.

Auch nach Besuch eines Sprachkurses können die erworbenen Deutschkenntnisse aber nur durch Konversation gefestigt und erweitert werden.

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Ehrenamtliche, die sich für Flüchtlinge, Asylbewerber und Migranten engagieren, sind wie alle Ehrenamtlichen versichert. Der Versicherungsschutz besteht bei der Institution, der der Ehrenamtliche zuzuordnen ist, also der Caritas, der katholischen Pfarrgemeinde oder der Kommune. Der jeweils zuständigen Institution ist dann der Schadensfall zu melden.

Bei Caritas und Kirche bestehen grundsätzlich eine
  • gesetzliche Unfallversicherung 
  • Haftpflichtversicherung 
  • Dienstreise-Fahrzeugversicherung 
Wir empfehlen allen Ehrenamtlichen, vor ihrem ersten Einsatz im eigenen Interesse zu klären, in wessen Auftrag sie unterwegs sind!