Ergänzung zu
Kapitel 20: Christenrat am Ort
Mustersatzung
Evangelisch-katholischer Ausschuss und evangelisch-katholischer Rat in (Ortsbezeichnung)
a) Der evangelisch-katholische Ausschuss arbeitet im Auftrag der Kirchenvorstände der evangelischen Gemeinden (Namen) und der Pfarrgemeinderäte der katholischen Gemeinden (Namen), die in den folgenden Absätzen kurz "Gemeindegremien" genannt werden.
b) Der evangelisch-katholische Ausschuss besteht aus den Beauftragten der betreffenden Gemeinden.
c) Der evangelisch-katholische Ausschuss hat folgende Aufgaben:
- Er nimmt ökumenische Anregungen einzelner Gemeindegremien entgegen und gibt diese mit seiner Stellungnahme an die anderen Gemeindegremien weiter.
- Er vermittelt den Gemeindegremien eigene ökumenische Anregungen.
- Er führt im Einvernehmen mit den Pfarrämtern und den Gemeindegremien selbständig einzelne Vorhaben durch.
- Er sorgt für die Information aller Pfarrämter, Gemeindegremien und Substrukturen der Gemeinden über Vorhaben einzelner Gemeinden oder deren Substrukturen, die von allgemeinem oder ökumenischem Interesse sind.
d) Dem evangelisch-katholischen Rat gehören an:
- die Pfarrer und die Pfarrgemeinderatsvorsitzenden der katholischen Gemeinden (Namen) oder deren Stellvertreter,
- die Pfarrer und die Sprecher der Kirchenvorstände der evangelischen Gemeinden (Namen) oder deren Stellvertreter,
- die Mitglieder des evangelisch-katholischen Ausschusses