Dienstgespräche/Gremiensitzungen"Nach der Aufhebung der Ausgangsbeschränkung gilt aktuell gemäß der 4. BayIfSMV nur eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum. Ausgenommen von der Kontaktbeschränkung sind berufliche Tätigkeiten, bei denen eine Zusammenkunft oder ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist. Dienstliche Besprechungen oder Begehungen sind somit unter Beachtung der allgemeinen Hygienevorgaben und Abstandsregeln möglich, soweit sie erforderlich sind. Mit Blick auf die Empfehlungen des betriebsmedizinischen Dienstes sollen Besprechungen möglichst kurz gehalten werden (30 Minuten bis 1 Stunde, anschließend ist zumindest eine Pause zum Lüften erforderlich), da das gesundheitliche Risiko mit der Dauer des gemeinsamen Aufenthalts im selben Raum steigt. Alle Teilnehmer/innen müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, falls nicht ein Abstand von mindestens 3 m zwischen den Personen eingehalten werden kann.
Gremiensitzungen fallen nach den uns erteilten Auskünften weiterhin unter das Veranstaltungsverbot. Auf Antrag können Ausnahmegenehmigungen von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist (§ 5 4. BayIfSMV)" (
aus dem Schreiben des Generalvikars und der Amtschefin vom 08.05.2020)
Siehe zu den
Möglichkeiten von Telefon- und Videokonferenzen auch
hier.
"Dienstliche Besprechungen sollen weiter vorrangig als Telefonkonferenz oder ggf. als Videokonferenz durchgeführt werden (s. hierzu die aktuellen Informationen der IT zu digitalen Kommunikationsmöglichkeiten auf arbeo). Soweit technische Einschränkungen die Zahl der Teilnehmer/innen begrenzen, ist u. U. eine Erweiterung der Teilnehmerzahl dadurch möglich, dass eine/r der Teilnehmer/innen seinerseits weitere Personen durch Anruf einbezieht."
"Wenn die Besprechung (oder Sitzung - beruflicher Art) als 'Präsenztermin' stattfinden soll, ist ein möglichst großer Raum zu nutzen, ggf. auch der Pfarrsaal. Alle Teilnehmer/innenmüssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, falls nicht ein Abstand von mindestens 3 m zwischen den Personen eingehalten werden kann.
Ehrenamtliche dürfen derzeit nicht teilnehmen, da ihre Teilnahme nicht beruflich bedingt ist." (
aus: aktualisierte Informationen von Martin Floß vom 08.05.2020).
Siehe zu den Möglichkeiten von Telefon- und Videokonferenzen auch
hier.