Der Diözesanrat ist der repräsentative Zusammenschluss der in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen engagierten katholischen Frauen und Männer einer (Erz-)Diözese. Er ist das vom (Erz-)Bischof anerkannte Organ zur Koordinierung des Laienapostolats und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit auf der Ebene des (Erz-)Bistums im Sinne des Konzildekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26).
Gemäß den Beschlüssen der Würzburger Synode ist der Diözesanrat kein verfassungsrechtliches Organ der Kirche, sondern eine kirchliche Struktur in der Gesellschaft, also ein eigenständiges vereinsrechtliches Gremium. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die „Vereinigungsfreiheit der Gläubigen“. Der Diözesanrat fasst seine Beschlüsse unabhängig und in eigener Verantwortung.
Zu seinen Hauptaufgaben zählt es, Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Kirche zu beobachten und die Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten.
Der Diözesanrat setzt sich zusammen aus Vertretern der Räte auf mittlerer Ebene (Dekanats- und Kreiskatholikenräte) und Vertretern der katholischen Verbände und Vereinigungen auf Bistumsebene. Auch die fremdsprachigen Missionen und die Orden sind in ihm vertreten. Der Diözesanrat ist kein reines Laien-Gremium. Mit den Landkreisdekanen sind auch Vertreter des kirchlichen Amtes Mitglied. Ein vom (Erz-)Bischof bestellter Bischöflicher Beauftragter ist Mitglied der Vollversammlung und des (geschäftsführenden) Vorstands.
Unterschieden werden muss der Diözesanrat von dem im Kirchenrecht (cc. 511-514 CIC) vorgeschriebenen Diözesanpastoralrat. Dieser ist als verfassungsrechtliches Gremium der Kirche ein Beratungsorgan des (Erz-)Bischofs. Er soll unter dem Vorsitz des (Erz-)Bischofs all das, was sich auf das pastorale Wirken bezieht, untersuchen und praktische Folgerungen vorschlagen (vgl. c. 511 CIC).
(aus: Erinnerungen an des Zweite Vatikanische Konzil, hg. v. Diözesanrat der Katholiken, München 2012)