Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.
Glossar
Zeitzeugen Vatikanum

Laienapostolat

Die Laien haben in der Kirche die Pflicht und das Recht zum Apostolat, d.h. an der Sendung der Kirche mitzuwirken und durch Wort und Tat Zeugnis für Christus zu geben. Das Laienapostolat kann als Einzelperson und in Gemeinschaft ausgeübt werden, sowohl in der kirchlichen Gemeinschaft im Auftrag und zusammen mit dem kirchlichen Amtsträgern (hierarchisches Apostolat) als auch in Freiheit von ihnen im weltlichen Bereich.
Es kann unterschieden werden zwischen den repräsentativen Organen des Laienapostolats (z. B. Katholikenräte) und einem inoffiziellen Laienapostolat, z. B. beim Einsatz von Einzelnen oder Gruppen zu ethischen Fragen (Abtreibung, Atomenergie, Fairer Handel u.a.). Zum Laienapostolat zählt aber auch die ehrenamtliche Mitarbeit in der Pfarrseelsorge wie z.B. Kommunionvorbereitung, Besuchsdienst.
In Deutschland besteht das Laienapostolat zudem aus einer Bandbreite von katholischen Verbänden und Vereinen, die großenteils im 19. Jahrhundert ihre Wurzeln haben. Katholiken schlossen sich damals selbst tätig zusammen, um mehr Einfluss auf gesellschaftliche und politische Entscheidungen nehmen zu können. Die Bewegungen lebten von zwei Motiven: der Verteidigung der kirchlichen Freiheit und dem Einsatz für soziale Reformen („Soziale Frage). Ein erstes zentrales Ereignis war die Versammlung der katholischen Vereine vom 3. bis 6. Oktober 1848 in Mainz (wird als der erste Katholikentag gezählt).
Die im 19. Jahrhundert entstandenen Laienaktivitäten waren den Päpsten und Bischöfen durchaus ein Anliegen. Die zunehmende und zum Teil kämpferische Distanz vieler politischer und gesellschaftlicher Kräfte gegenüber der katholischen Kirche und gegenüber dem christlichen Ethos, der militante Antiklerikalismus und die Trennung von Kirche und Staat (z. B. in Frankreich) gaben Anlass dazu, den Auftrag der Kirche auf breiterer Basis wirksam werden zu lassen. Die Laien sollten überall dort tätig werden, wo es den Bischöfen und den Priestern nicht mehr möglich war, die Welt mit der christlichen Botschaft zu erreichen, insbesondere in der Politik, in der Wirtschaft- und Arbeitswelt, in der Kultur (Weltdienst). Für diesen Auftrag wird seit Ende des 19. Jahrhunderts der Begriff Laienapostolat verwendet. Allerdings sollten die Laien nicht aus eigener Initiative, sondern im Auftrag und nach Anweisung des kirchlichen Amtes handeln. Sie sollten nach einem oft zitierten Wort von Pius XII. (1939-1958) den „verlängerten Arm der Bischöfe“ bilden und so „ein Werkzeug in der Hand der Hierarchie“ darstellen (Ansprache vom 14.10.1951). Die Einbindung der neu entstandenen katholischen Organisationen in die gesamtkirchliche Bindung geschah seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts über die sog. Katholische Aktion.
Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil wird die Eigenständigkeit des Laienapostolats betont. Hergeleitet wird das Laienapostolat nun direkt von Christus, dem Haupt der Kirche: „Das Apostolat der Laien ist Teilnahme an der Heilssendung der Kirche selbst. Zu diesem Apostolat werden alle vom Herrn selbst durch Taufe und Firmung bestellt“ (Lumen Gentium Nr. 33). In einem zweiten Schritt spricht das Konzil davon, dass es im Rahmen der gemeinsamen Sendung besondere Dienste und Ämter in der Kirche gibt: den Dienst des Bischofs, des Priesters, des Diakons, der Ordensleute – und infolge ihres Weltcharakters den besonderen Dienst der Laien. Er besteht darin, das berufliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann. Damit ist das Konzept fallen gelassen, dem zufolge Laien von der Hierarchie delegiert werden können, die Vorstellung vom „verlängerten Arm der Bischöfe“ kommt nicht mehr vor. Deshalb zählt zum kirchlichen Handeln nicht nur das Handeln der geweihten Amtsträger, sei es, dass sie selbst handeln oder dass in ihrem Auftrag gehandelt wird, sondern auch jenes Handeln, das aus Berufung kraft Taufe und Firmung geschieht.

(aus: Erinnerungen an des Zweite Vatikanische Konzil, hg. v. Diözesanrat der Katholiken, München 2012)