Um die Wahlbenachrichtigungen versenden und die Online-Wahl durchführen zu können, sind wir auf die fristgemäße Einpflege der Daten angewiesen.
- Spätestens bis 31. Oktober 2021: Abmeldung von der Online-Wahl (falls sich eine Pfarrgemeinde dagegen entscheidet) im Online-Wahlportal (die Frist der Rückmeldung wurde bis 15. November 2021 verlängert).
- Spätestens bis 30. November 2021: Festlegung und Eingabe der Wahllokale (Ort und Zeit), der Abstimmungszeiträume, Adresse des Pfarramts (Absender, der auf der Wahlbenachrichtigung stehen soll) und der Frist, bis wann die Briefwahl beim Wahlausschuss eingegangen sein muss: Eingabe in das Online-Wahlportal. Diese Angaben werden von allen Pfarrgemeinden benötigt, unabhängig davon, ob die Wahl als Online-Wahl durchgeführt wird.
- Spätestens bis zum 06. Februar 2022: Schließung der endgültigen Liste der Kandidat:innen und bis zum Folgetag Eingabe der endgültigen Kandidat:innenliste für den Stimmzettel in das Online-Wahlportal, wenn eine Online-Wahl durchgeführt wird.
All diese notwendigen Angaben müssen seitens der Pfarrgemeinde (PGR, Wahlausschussvorsitzende:r oder Vertreter:in, ggf. auch Pfarrbüro) im
Online-Wahlportal eingegeben werden. Die jeweilige Zugangs-Kennung erhalten der/die Pfarrgemeinderats-Vorsitzende am 18. Oktober 2021 das Pfarrbüro per E-Mail (je Pfarrgemeinde eine Kennung).