Bei der Pfarrgemeinderatswahl 2022 haben alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme online abzugeben (alternativ weiterhin auch Urnengang bzw. Briefwahl).
Es gibt also drei Möglichkeiten zur Stimmabgabe:
- Urne im Wahllokal
- Online
- Briefwahl (auf Anforderung durch Wahlberechtigten)
Die Teilnahme an der Online-Wahl steht jeder Pfarrei frei. Sie können im PGR entscheiden, sich von der Online-Wahl abzumelden. Diese Entscheidung muss dann bis zum 31. Oktober ins
Online-Wahlportal eingestellt werden.
Achtung: Da es viele skeptische Rückfragen zur Durchführung der Online-Wahl gibt und die Pfarreien darüber ggf. noch beraten können,
wurde die Frist der Rückmeldung bis 15. November 2021 verlängert.
Alle Pfarreien müssen weiterhin auch ein Wahllokal öffnen, unabhängig davon, ob sie an der Online-Wahl teilnehmen oder nicht.
Auch unabhängig von der Teilnahme an der Online-Wahl erhält jede:r Wahlberechtigte in der Erzdiözese München und Freising im Februar 2022 eine personalisierte Wahlbenachrichtigung. Die Erzdiözese übernimmt die
Kosten für die zentrale Zusendung.
Die Katholiken:innen der an der Online-Wahl teilnehmenden Pfarreien finden auf der Wahlbenachrichtigung eine persönliche Kennung für die Online-Stimmabgabe. Jede:r Wählende kann entweder diese Kennung zur Online-Stimmabgabe nutzen oder am Wahltermin in das auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal zur Urnenwahl gehen oder im Vorfeld die Briefwahlunterlagen anfordern. Eine doppelte Stimmabgabe ist ausgeschlossen.
Bei der Online-Wahl können die Pfarreien ab Freitag, 18. März 2022, die Wahlergebnisse und die aktuellen Wählerverzeichnisse aus dem
Wahlportal abholen bzw. downloaden.