Pfarrgemeinderatswahl am 20. März 2022

Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und über die Verhältnisse vor Ort, über neue Aktivitäten und gute Ideen mitzubestimmen. Verantwortlich für die Organisation der Pfarrgemeinderatswahl ist der Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising
Für Wahlausschuss-Vorsitzende: Rückmeldung der Wahlergebnisse

VORBEREITUNG DER PFARRGEMEINDERATSWAHL

Bei der Vorbereitung der Pfarrgemeinderatswahl können zwei Bereiche unterschieden werden:

(a) Sensibilisierung und Motivation

Die Pfarrgemeinderatswahl, nicht zuletzt auch das Motto "Christ sein. Weit denken. Mutig handeln." können eine Chance sein, über die persönliche Berufung und Verantwortung, über die pastoralen Ziele und Schwerpunkte der Pfarrgemeinde und über Rahmenbedingungen für ein ehrenamtliches Engagement ins Gespräch zu kommen: Was ist meine persönliche Berufung und Verantwortung – als Christ? Was hat diese Frage mit dem Pfarrgemeinderat zu tun? Welche Bedeutung hat der Pfarrgemeinderat? Warum ist es sinnvoll, sich dort zu engagieren? Was motiviert Menschen dazu? Wie gewinnen wir Kandidatinnen und Kandidaten?

(b) Gute Planung und Durchführung der Wahl

Wie alle demokratischen Wahlen will auch die Pfarrgemeinderatswahl am 20. März  2022 gut vorbereitet und korrekt durchgeführt sein. Welche Neuerungen gibt es in der novellierten Satzung und Wahlordnung? Welche Schritte sind zu gehen und welche Aufgaben müssen übernommen werden? Was ist bei der Online-Wahl zu beachten?

Aufgabenverteilung und Planungsphasen

In den Pfarreien kann sich diese Differenzierung darin widerspiegeln, dass sich verschiedene Gruppen bzw. Gremien für die einzelnen Bereiche verantwortlich fühlen. In der Wahlordnung für die Pfarrgemeinderatswahl heißt es z. B.:  „Die Vorbereitung und Durchführung der Pfarrgemeinderatswahl ist Aufgabe des amtierenden Pfarrgemeinderates“ (§ 1). Folgende Aufgaben werden dort u.a. genannt:
- Wahlablauf planen und festlegen,
- die Zahl der zu wählenden Mitglieder des zu wählenden PGR festlegen
- geeignete Kandidat*innen gewinnen
- einen Wahlausschuss bilden.

Es ist daher naheliegend, sich bereits im Juli oder September mit der Pfarrgemeinderatswahl zu beschäftigen und Verantwortlichkeiten festzulegen. Zu klären ist unter anderem, welche Aufgaben in den Händen des Pfarrgemeinderates verbleiben und welche dem Wahlausschuss übergeben werden. Auch muss entschieden werden, wie groß der zukünftige der PGR sein soll, wann der Wahlausschuss gebildet wird und wer vom amtierenden Pfarrgemeinderat darin mitarbeitet. Sinnvoll ist aber, dies bereits im Herbst 2021 zu tun.