Der Diözesanrat bietet Pfarrgemeinde-, Dekanats- oder Kreiskatholikenräten ein Ehrenzeichen an, um besonders verdiente ehrenamtliche Mitarbeiter/innen auszuzeichnen. Die Entscheidung, wer das Ehrenzeichen bekommt, liegt in der Verantwortung des Pfarrgemeinde-, Dekanats- oder Kreiskatholikenrates. Die Verleihung soll aber auf Verdienste beschränkt werden, die aus dem Rahmen des üblichen ehrenamtlichen Tuns herausragen. Es soll das Gefühl vorherrschend sein: „Der oder die hat die Auszeichnung verdient“.
Es ist sinnvoll, die Ehrung in einem offiziellen, öffentlichkeitswirksamen Rahmen vorzunehmen. Dies entspricht dem Anlass und bietet gleichzeitig eine gute Gelegenheit, Bewusstsein für ehrenamtliches Engagement zu bilden.
Bei dem Ehrenzeichen des Diözesanrates handelt es sich um eine zweiseitig geprägte Medaille, die an einer kurzen Kordel im Knopfloch oder an einer Nadel getragen werden kann. Auf der Vorderseite ist der Bistumspatron, der Hl. Korbinian mit Bär, abgebildet. Dazu der Spruch: Kirche bewegen – Welt gestalten. Auf der Rückseite findet sich die Nachbildung einer karolingischen Münze aus dem 9. Jahrhundert mit Kreuz mit der Inschrift „Religio Christiana“. Die Münze wurde im Freisinger Stadtteil Lerchenfeld gefunden. Die Medaille kann an einer kurzen Kordel im Knopfloch oder an einer Nadel getragen werden, mit einem Silberkettchen aber auch um den Hals.
Kosten: 15,- € (inkl. Kunststoffetui und Urkunde).
Mit dem Ehrenzeichen bekommen Sie eine Urkunde, in die Sie den Namen eindrucken oder per Hand eintragen können. Zwei Zeilen sind für Unterschriften der Verantwortlichen vor Ort vorgesehen (z.B. Pfarrer und PGR-Vorsitzende/r; Dekan und Dekanatsrats-Vorsitzende/r).
Bestellung Ehrenzeichen und Urkunden:Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising
Ingrid Schwirtz-Zechmayer, Tel: 089/2137-1460
E-Mail:
pgrwahl@eomuc.de(bitte Stückzahl und Lieferadresse angeben)
Kosten: € 15,- je Ehrenzeichen und Urkunde
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Zuständig sein
Ein Zwang liegt auf mir. Weh mir, wenn ich das Evangelium nicht verkünde! Wäre es mein freier Entschluss, so erhielte ich Lohn. Wenn es mir aber nicht freisteht, so ist es ein Auftrag, der mir anvertraut wurde. Was ist nun mein Lohn? Dass ich das Evangelium unentgeltlich verkünde und so auf mein Recht verzichte. (Röm 9,16-18)
Für vieles gibt es zuständige Stellen. Die Zuständigkeiten sind durch Gesetze und Verordnungen genau geregelt. Eine Gesellschaft ist aber nur dann zukunftsfähig, wenn die Menschen nicht nur danach fragen: Wer ist zuständig? Welche Ansprüche kann ich stellen? Sondern wenn sie fragen: Wo werde ich gebraucht? Wofür bin ich zuständig?
• Für wen und was bin ich unentgeltlich zuständig?
• Was tue ich gerne, obwohl ich es tun muss?
• Wo und wann habe ich das Gefühl, mich „aufzuopfern“?
Jesus-Gebet: Jesus, du forderst mich.