Egal, ob Startklausur, Fragen zum pastoralen Konzept oder Konfliktfall - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle stehen den Räten für Beratung, Moderation und Gesprächsleitung zur Verfügung oder vermitteln entsprechende Ansprechpartnerinnen und -partner.
Gerade zur Konfliktbearbeitung ist eine gute Moderatorin oder Moderator hilfreich, der alle Beteiligten mit einbezieht, das Gespräch strukturiert, auf Offenheit und Fairness achtet sowie Ergebnisse sichert. Da oft alle Mitglieder einer Gruppe Anteil an einem Konflikt haben, ist es ratsam, eine externe neutrale Person als Moderator/in einzuschalten. Die Hinzuziehung eines/r Außenstehenden ist kein Versagenseingeständnis, sondern ein Zeichen von Kompetenz und Qualität des Gremiums.
Zu den Aufgaben des Diözesanrates gehört es, die Arbeit der Dekanats- und Pfarrgemeinderäte zu fördern. Dazu gehört auch die Vermittlung und Beratung in Konfliktfällen, wie dies u.a. auch in der Pfarrgemeinderatssatzung im § 15 vorgesehen ist. Wenden Sie sich in Konfliktfällen daher frühzeitig an Ihre/n jeweilige/n Regionalgeschäftsführer/in.
Im Erzbischöflichen Ordinariat gibt es darüber hinaus Möglichkeiten der Beratung durch die
Gemeindeberatung, die
Abteilung Fort-/Weiterbildung und Begleitung sowie den
Fachbereich Supervision - Coaching - Mediation. Auch die
Regionalteams können Sie bei Konflikten kontaktieren.
Wichtig ist allerdings, dass der PGR frühzeitig die Situation erkennt und Hilfe in Anspruch nimmt. Allzu schnell ist es dazu zu spät.