Der Pfarrgemeinderat beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) entworfen hat. Das Konzil hat sich von der alten Teilung in Klerus und Laien verabschiedet. Die Gleichheit aller Getauften ist grundlegender als alle Unterschiede. Alle sind, wie das Konzil sagt, „vom Herrn selbst durch Taufe und Firmung“ berufen. Es gibt ein gemeinsames Priestertum aller Gläubigen. Durch Taufe und Firmung ist jeder Christ berufen, den christlichen Glauben als Quelle des Lebensgewinns, der Lebenshilfe und der Befreiung erfahrbar zu machen. Wer sich im Pfarrgemeinderat engagiert, wer Kranke besucht, Kommunion austeilt, Wortgottesdienste leitet, sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderung und Flüchtlinge einsetzt oder den pfarrlichen Umweltmanagementprozess vorantreibt, nimmt seine Berufung wahr, ist „Gottes Mitarbeiter“ (1 Kor 3,9) und übt das Priestertum aller Getauften aus (vgl. 1 Petr 2,3). Die deutschen Bischöfe sprechen davon, dass nur „Gemeinsam Kirche sein“ wirklich Sinn macht.
Daraus folgen zwei Optionen:
Zum einen die Wertschätzung der Pluralität der Charismen. Der Reichtum der Kirche sind die Menschen und die Vielzahl ihrer Berufungen und Stimmen. Nicht was Laien nicht dürfen, sondern was sie können und zu was sie begabt sind, sollte im Mittelpunkt stehen.
Damit verknüpft ist eine zweite Option. Laien sind nicht mehr länger Zuschauer, Zaungäste oder Objekte der Pastoral. „Aus einer Gemeinde, die sich pastoral nur versorgen lässt, muss eine Gemeinde werden, die ihr Leben im gemeinsamen Dienst aller und in unübertragbarer Eigenverantwortung jedes einzelnen selbst gestaltet“ (Würzburger Synode, Dienste und Ämter, 1.3.2).
[Martin Schneider: Vom Herrn berufen, von der Gemeinde gewählt. Das Profil des Pfarrgemeinderats][Glossar zu Begriffen wie Communio, Laienapostolat, Laie, Pfarrgemeinderat, Volk Gottes, Weltdienst]Zum Weiterlesen empfiehlt sich auch die
Arbeitshilfe für Pfarrgemeinderäte.