„Für die Sachbereiche, die einer kontinuierlichen Beobachtung und ständigen Mitarbeit des Pfarrgemeinderates bedürfen, kann der Pfarrgemeinderat Sachbereichsgremien bilden, Sachbeauftragte bestellen oder andere Formen der Zusammenarbeit wählen.“
Die Aufgabe des Pfarrgemeinderates als „Leitungsgremium“ besteht darin, dafür zu sorgen, dass Ziele formuliert und umgesetzt werden. Das bedeutet: Initiativen wecken, notwendige Rahmenbedingungen schaffen, konkrete Aufgaben verteilen, Zuständigkeiten festschreiben, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werben und begleiten. Dabei berücksichtigt der Pfarrgemeinderat die Aktivitäten der vielen verschiedenen Gruppen in der Gemeinde, fördert und koordiniert sie.
Dabei ist es wichtig, für alle Interessierten in der Pfarrgemeinde offen zu sein. Sachausschussarbeit muss über den Pfarrgemeinderat hinausgehen und die Pfarrgemeinde mit einbeziehen, d.h.: Die Mitglieder der Sachausschüsse müssen nicht unbedingt Mitglieder des PGR sein. Das hat auch den Vorteil, dass es eine Arbeitsteilung gibt und nicht der gesamte PGR alle Einzelheiten bedenken und beraten muss.
Auch zeitlich begrenzte Projektgruppen können für bestimmte Aufgaben geeignet sein.
Pfarrgemeinderatsvorsitzende bitten wir, die Daten der Vorsitzenden von Sachausschüssen oder Sachbeauftragten an die Geschäftsstelle des Diözesanrates und an andere wichtige Ansprechpartner (z.B. Jugendstelle, Kreisbildungswerk, Dekanatsarbeitsgemeinschaft „Caritas und Sozialarbeit der Ehrenamtlichen, Caritas-Zentrum) zu melden, damit Informationen und Einladungen zukünftig direkt an die richtigen Ansprechpartner geschickt werden können.
Die benannten Personen erhalten in unregelmäßigen Abständen Anschreiben und Einladungen zu ihrem jeweiligen Sachbereichsthema.