Konkret werden in Abs. 3 der
Satzung folgende Aufgaben genannt:
a) das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Pfarrgemeinde zu wecken und die ehrenamtliche Mitarbeit zu aktivieren, insbesondere
- Pfarrgemeindemitglieder für Dienste der Glaubensweitergabe zu gewinnen und für ihre Befähigung mitzusorgen,
- Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Pfarrgemeinde an den liturgischen Feiern einzubringen,
b) den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern und die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen und Generationen in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Pfarrgemeindearbeit gerecht zu werden und seelsorgliche Hilfe zu ermöglichen sowie Kontakt zu denen, die dem Pfarrgemeindeleben fern stehen, aufzunehmen,
c) gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklungen und Probleme zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen,
d) katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen in der Pfarrgemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen,
e) die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und auszubauen,
f) für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben eine Rangordnung aufzustellen und im Rahmen seines Auftrages Maßnahmen durchzuführen und gegebenenfalls notwendige Einrichtungen zu schaffen, falls kein anderer Träger zu finden ist,
g) die Pfarrgemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche Informationen über die Arbeit und Entwicklungen in der Pfarrgemeinde zu unterrichten,
h) rechtzeitig für den Haushaltsplan der Kirchenverwaltung einen eigenen Pfarrgemeinderatshaushalt zu erstellen und in die Beratungen einzubringen,
i) vor Verabschiedung des Haushaltsplanes durch die Kirchenverwaltung eine Stellungnahme dazu abzugeben,
j) dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse der übergeordneten Gremien durchgeführt werden,
k) vor Besetzung der Pfarrstelle den Erzbischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Pfarrgemeinde zu unterrichten.