Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

JA ZUM LEBEN - GEGEN SPÄTABTREIBUNGEN

In den Jahren 2008/2009 hat sich der Diözesanrat verstärkt mit dem Thema Spätabtreibungen auseinandergesetzt.

Die Situation

Seit Jahren nimmt in Deutschland die Zahl der so genannten Spätabtreibungen im Rahmen der medizinischen Indikation zu. Diese Spätabtreibungen sind besonders grausam, weil sie nach geltendem Recht bis unmittelbar vor der Geburt durchgeführt werden dürfen. 200 ungeborene Kinder werden in Deutschland jährlich zwischen 23. Woche und Geburt getötet, d.h. zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kinder außerhalb des Mutterleibs bereits lebensfähig wären.

Die medizinische Indikation, die den Spätabtreibungen zugrunde liegt, wurde ursprünglich für solche Fälle eingeführt, in denen das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft akut bedroht ist. Daneben werden im Rahmen der medizinischen Indikation jedoch auch Kinder abgetrieben, bei denen durch vorgeburtliche Diagnostik eine Behinderung festgestellt wurde.


Aktuelle Herausforderung

In den Bundestag sind von verschiedenen Parlamentariergruppen unterschiedliche Anträge zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Bezug auf die Spätabtreibungen eingebracht worden.

Der Diözesanrat der Katholiken des Erzbistums München und Freising unterstützt nachdrücklich den Gruppenantrag, der zumeist von Parlamentariern aus der Fraktion der CDU/CSU mitgetragen wird. Der Diözesanrat bejaht beide Ziele, die mit diesem Antrag verfolgt werden: Hilfe für die betroffenen Frauen und Schutz des Lebens ungeborener Kinder bei wirklicher oder vermuteter Behinderung.
Die unterschiedlichen Anträge der verschiedenen Parlamentariergruppen zum Nachlesen finden sie hier


Forderungen des Diözesanrats

(1) Die absehbare Behinderung eines Kindes darf prinzipiell kein Grund für eine Abtreibung sein. Der Lebensschutz des Staates muss für alle Menschen gelten - - von der Empfängnis bis zum Tod und unabhängig davon, ob sie gesund, krank oder behindert sind.

(2) Dass bisher ohne Einhaltung von Fristen und ohne jede Beratung die zu erwartende Behinderung eines Kindes zum Schwangerschaftsabbruch führen darf, muss geändert werden. Folgende Maßnahmen sind daher umzusetzen:

• Eine verbesserte und erweiterte Beratung von schwangeren Frauen, die mit der möglichen Behinderung ihres Kindes konfrontiert werden. Die Schwangerenberatungsstellen müssen entsprechend qualifiziert und finanziell ausgestattet werden.

• Eine im Gesetz festgelegte umfassende ärztliche Beratungspflicht bei vorgeburtlichen Untersuchungen, bei denen eine Behinderung des ungeborenen Kindes festgestellt oder nicht ausgeschlossen wird. Umfassend ist nach unserem Verständnis eine Beratung, die die psycho-soziale Situation der Frau einbezieht und auf entsprechende Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten verweist.

• Die gesetzliche Festschreibung einer Frist von drei Tagen zwischen der ärztlichen Beratung und einem möglichen Schwangerschaftsabbruch.

(3) Um Eltern, die durch die Ergebnisse pränataler Untersuchungen in schwere Entscheidungskonflikte geraten, die Entscheidung für ein behindertes Kind zu erleichtern, müssen zusätzliche sozial- und finanzpolitische Rahmenbedingungen geschaffen werden.

(4) Weitere Forderungen des Diözesanrates sind:

• Die Geburt eines behinderten Kindes darf rechtlich nicht als Schaden gelten. Das Arzthaftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches muss daher geändert werden. Bisher kann ein Arzt auf Schadenersatz verklagt werden, der eine Behinderung nicht erkannt oder nicht mitgeteilt hat. Damit wird das ausgetragene, behinderte Kind juristisch wie ein Schaden für die Familie behandelt und der Arzt kann auf Schadenersatz verklagt werden.

• Die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik müssen verantwortungsbewusst eingesetzt werden. Eltern, die auf diese Diagnostik verzichten, darf kein Nachteil entstehen.

Die Erklärung des Diözesanrates zur Diskussion über die Änderung des Schwangerschaftskonfliktes vom 25.11.2008 als PDF finden Sie hier.

Eine Erklärung des Diözesanrates zur Abtreibungsmentalität und -praxis (Beschluss des Vorstandes) vom 31.3.2008 als PDF finden Sie hier.


Was politisch getan werden kann!

Wir möchten Pfarrgemeinde-, Dekanats-, Kreiskatholikenräte sowie Verbände ermutigen, zu Diskussionsrunden über die Problematik von Spätabtreibungen einzuladen. Es ist naheliegend, die Veranstaltung in Kooperation mit den ökumenischen Partnern durchzuführen.

Der Teilnehmerkreis auf dem Podium könnte sich zusammensetzen aus:
• Bundestagsabgeordnete
• Frauenarzt / Gynäkologe
• Vertreter/in einer Schwangerenberatungsstelle (z. B. skf)
• Pfarrer / Vertreter/in des Diözesanrates …
Mit einer derartigen Veranstaltung ist es möglich, Parlamentarier zu ermutigen, sich für eine Gesetzesänderung zur Verbesserung des Lebensschutzes einzusetzen.


Was Pfarrgemeinden tun können!

Um Eltern die Entscheidung für ein behindertes Kind zu erleichtern, ist es nicht ausreichend, dass sozial- und finanzpolitische Rahmenbedingungen geschaffen werden. Es ist auch ein Bewusstseinswandel notwendig - also eine Kultur, in der Behinderung nicht mehr eine Ursache für Ausgrenzung und Demütigung ist.
Pfarrgemeinden haben viele Möglichkeiten, zu einer Kultur der Integration und des Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung beizutragen.
Folgende Fragen können hierfür eine Anregung sein:

• Wie einladend und wertschätzend sind wir für Menschen mit Behinderung? Wo wirken wir ausgrenzend? Wo und wie können wir verbindend und integrierend wirken?

• Wie einladend sind wir für Kinder mit Behinderung in der Erstkommunion- und Firmvorbereitung?

• Gibt es im Kindergarten und in der Grundschule Integrationsgruppen, in denen die Einbindung von Kindern mit Behinderung gefördert wird?

• Haben wir daran gedacht, Menschen mit Behinderung für Dienste und Aufgaben anzufragen (z. B. Lektorendienst, PGR-Mitglied)

• Wie können wir durch Baumaßnahmen die Einbindung von Menschen mit Behinderung erleichtern (behindertengerechte Eingänge in Kirche und Pfarrheim, Induktionsschleife für Hörgeschädigte, helle Stufen und Eingangsmarkierungen für Sehgeschädigte etc.)


Hilfen und Adressen

Schwangerenberatung:
Sozialdienst Katholischer Frauen (skf)
Dachauer Straße 48, 80335 München
Telefon: 089-55981-227, Fax: 089-55981-266
E-Mail: schwangerenberatung@skf-muenchen.de
Internet: www.skf-muenchen.de

Caritas - Online Schwangerenberatung
Internet: www.beratung-caritas.de/schwangerschaftsberatung.html


Hilfestellungen für in Not geratene Frauen und Familien erhalten Sie bei:

AKTION: FÜR DAS LEBEN e.V.
Prannerstr. 9, 80333 München
Tel.: 089/21371749, Fax: 089/21371262
E-Mail: info@aktionfuerdasleben.de
Internet: www.aktionfuerdasleben.de


Hilfestellungen für eine behindertengerechte Pfarrgemeinde erhalten Sie bei:

Diözesanbeauftragte für Behindertenseelsorge
Anne Kunstmann
Dachauer Str. 5, 80335 München
Tel. 089/55980112, Fax 089/55980126
E-Mail: akunstmann@ordinariat-muenchen.de
Internet: www.erzbistum-muenchen.de/behindertenseelsorge

Der Diözesanrat der Katholiken des Erzbistums München und Freising hat sich bereits in der Vergangenheit zum Thema der Spätabtreibungen geäußert. In Zusammenarbeit mit der Münchner Kirchenzeitung hat er von Dezember 2005 bis März 2006 zu einer Unterschriftenaktion gegen Spätabtreibungen aufgerufen.