Eine Berufsausbildung muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen. Bei Geduldeten muss die Ausländerbehörde zustimmen. Die Genehmigung gilt zunächst für ein Jahr. Arbeitgeber können von der Arbeitsagentur finanzielle Unterstützung erhalten. Die Agenturen für Arbeit sind auch für die
Vermittlung von Ausbildungsplätzen zuständig.
Da in der Wirtschaft dringend Auszubildende gesucht werden, können hier auch die zuständigen Kammern bei der
Suche nach Praktikums- und Ausbildungsplätzen weiterhelfen.
Im Bereich der Erzdiözese München und Freising sind dies insbesondere:
Für
Probleme während der Ausbildung stehen die Ausbildungsberater der Kammern zur Verfügung.
Sowohl die Kammern (s.o.) als auch die
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw, Tel. 089 551780) haben
Projekte zu Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt geschaffen.
Die
Berufsschulen führen
Integrationsklassen für Flüchtlinge, um sie auf die Ausbildung vorzubereiten. Informationen hierzu gibt es an den einzelnen Berufsschulen in den Stadt- und Landkreisen.
Für eine notwendige
Begleitung von Auszubildenden während der Berufsausbildung gibt es ehrenamtliche örtliche/regionale Organisationen.
Bundesweit unterstützt der
Senior Experten Service mit dem Projekt VerA Auszubildende mit Schwierigkeiten in der Ausbildung ehrenamtlich durch aus dem Berufsleben ausgeschiedene, hierfür geschulte Senioren - auch bis zum Ausbildungsabschluss.