Die Unterbringung von Asylbewerbern in den Städten und Landkreisen ist eine öffentliche Aufgabe. Den Asylbewerbern werden in der Regel Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung gestellt oder sie werden von den Kommunen dezentral untergebracht.
Bekommen sie einen Aufenthaltsstatus, müssen sie aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen. Finden sie auf dem angespannten Wohnungsmarkt in München und Oberbayern keine Wohnung, gelten sie als Wohnungslose und müssen von den Städten und Gemeinden untergebracht bzw. mit Wohnraum versorgt werden.
Sie können in einer Flüchtlingsunterkunft oder dezentral in Wohnungen untergebracht werden. Die dezentrale Unterbringung in fördert die Integration, jedoch ist die Suche einer Wohnung oft sehr schwierig. Nicht nur der angespannte Wohnungsmarkt, auch Vorbehalte, negative Berichte und Erlebnisse erschweren die Wohnungssuche. Kulturelle Unterschiede und geringe Kenntnisse, was von Mietern erwartet wird, sind hier häufige Ursachen.
Im Januar 2013 wurde in der Ordinariatskonferenz beschlossen,
geeignete Liegenschaften für Asylbewerber zur Verfügung zu stellen.
Zahlreiche kirchliche Einrichtungen der Erzdiözese, insbesondere Pfarreien, bieten Unterkünfte für Asylsuchende an. Die
rechtliche Begleitung der Erstellung von Mietverträgen und anderen vertraglichen Bedingungen wird durch die Rechtsabteilung des Erzbischöflichen Ordinariates München geleistet:
immobilien@eomuc.deHier finden Sie mehr Informationen.