Von Kirchenasyl spricht man, wenn eine Pfarrgemeinde Asylsuchende in ihren Räumen aufnimmt, um sie vor staatlichen Abschiebe- und Rückführungsmaßnahmen zu schützen. Da es Kirchenasyl im rechtlichen Sinne nicht gibt, befindet sich die Pfarrgemeinde in diesen Fällen außerhalb des geltenden Rechts. Von Seiten des bayerischen Innenministers gibt es allerdings eine Zusage, kein Kirchenasyl gewaltsam räumen zu lassen.
Bei den allermeisten Kirchenasyl-Fällen handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle. Die Behörden haben in der Regel sechs Monate Zeit, die Betroffenen in das europäische Land zurückzuführen, in dem sie zuerst angekommen waren. Gilt der Asylsuchende als untergetaucht, kann er bis zu einer Frist von 18 Monaten zurückgeführt werden. Zurzeit streiten Gerichte darüber, ob Menschen im Kirchenasyl als untergetauscht betrachtet werden oder nicht. Sind die Fristen ohne Rückführung verstrichen, wird das Asylverfahren in Deutschland und nicht im Ankunftsland durchgeführt. Diese Frist versuchen nun immer mehr Betroffene im Kirchenasyl zu überbrücken.
Die Kirchen stehen vor einem Dilemma: Auf der einen Seite ist der Staat an die bestehenden gesetzlichen Regelungen der Dublin-Abkommen gebunden. Auf der anderen Seite sind allen hehren Bekundungen zum Trotz weder die rechtlichen noch die sozialen Bedingungen in den europäischen Ländern gleich. Zudem sind viele Menschen von der langen Flucht schwer traumatisiert und brauchen endlich Ruhe und sichere Verhältnisse. In jedem Fall fordert die Durchführung eines Kirchenasyls von einer Pfarrgemeinde viel Engagement und muss gut vorbereitet sein.
Das Kirchenasyl sollte nur besonderen Fällen vorbehalten sein und die Verantwortlichen in der Pfarrgemeinde sollten sich vor ihrer Entscheidung gut informieren. Seit 2015 gibt es ein gemeinsames Projekt zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den beiden großen Kirchen, um Kirchenasyl zu vermeiden und die Fristen abzukürzen. Dafür wurden in jedem Bundesland bei beiden Kirchen Ansprechpartner bestimmt, die die Gemeinden und Klöster beraten, ob ihr Fall sich für dieses so genannte Härtefallverfahren beim BAMF eignet und gegebenenfalls den Fall dort ein - reicht. In Bayern sind Bettina Nickel vom Katholischen Büro Bayern und Herr Stephan Theo Reichel von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern die Kontaktpersonen.
Bettina Nickel, stellvertretende Leiterin
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