Seit dem Jahr 2010 bemüht sich die Erzdiözese München und Freising um die Aufarbeitung des Geschehenen
Gutachten 2010
Am 3. Dezember 2010 wurde das Gutachten „Sexuelle und sonstige körperliche Übergriffe durch Priester, Diakone und sonstige pastorale Mitarbeiter im Verantwortungsbereich der Erzdiözese München und Freising in der Zeit von 1945 bis 2009. Bestandsaufnahme – Bewertung – Konsequenz“ vorgestellt, das die externe Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl angefertigt hatte. Das Gutachten untersucht auch den Umgang der Erzdiözese sowohl mit Betroffenen als auch mit Tätern.
Missbrauchsberichte seit 2011
Seit 2011 dokumentieren die unabhängigen Ansprechpersonen für die Prüfung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs ihre Arbeit in Missbrauchsberichten, die auf der Homepage der Erzdiözese veröffentlicht werden und für alle Interessierten zugänglich sind. Sie enthalten Informationen zu den eingegangenen Meldungen und zum Umgang mit den jeweiligen Verdachtsfällen.
MHG-Studie 2018
Die Erzdiözese war Teil der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, „MHG-Studie“, die von der Deutschen Bischofskonferenz initiiert und am 25. September 2018 vorgestellt wurde. Sie untersucht Aktenbestände, befragt Betroffene sowie Beschuldigte und analysiert die kirchliche Präventionsarbeit.
Gutachten 2022
Am 20. Januar 2022 wurde das Gutachten „Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019“ vorgestellt, mit dem die Erzdiözese die externe Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl beauftragt hatte. Es prüft insbesondere, ob die Verantwortlichen Vorgaben erfüllten und angemessen im Umgang mit Verdachtsfällen und möglichen Tätern handelten.