Notarielle Abschrift der päpstlichen Verleihungsurkunde vom 23. Mai 1818
Als Abzeichen seiner Metropoliten-Würde trägt der Erzbischof im Gottesdienst das Pallium. Dabei handelt es sich um eine ringförmig um die Schultern gelegte Stola aus weißer Wolle, die mit schwarzen Kreuzen bestickt ist. Das Pallium wird den Erzbischöfen durch den Papst als Symbol ihrer Stellung und ihrer engen Verbindung mit dem Nachfolger Petri verliehen. Deshalb werden die Pallien für neue Erzbischöfe vor ihrer Überreichung in einer Nische der Confessio von St. Peter und damit in unmittelbarer Nähe zum Grab des heiligen Petrus aufbewahrt.
Da die päpstliche Verleihungsurkunde in der schwer lesbaren „Littera Sancti Petri“ (oder „scrittura bollatica“) geschrieben war, wurde ihr eine notariell beglaubigte Abschrift („Vidimus“) in gewöhnlicher lateinischer Kanzleischrift beigegeben.
Die Übergabe des Palliums erfolgte in München durch Nuntius Francesco di Serra-Cassano am 4. November 1821, dem Vortag der Amtseinführung des Erzbischofs. Dabei legte
Lothar Anselm von Gebsattel den geforderten Treueid gegenüber dem Papst ab. Indem er die Abschrift der Verleihungsurkunde unterschrieb und siegelte, machte er daraus eine bei ihm verbleibende Niederschrift dieses Eids.
Erzbischöfliches Archiv München, Erzbischöfe 1821-1917, Kasten 3 Nr. 1