Ringen um den Unterhalt für Erzbischof und Metropolitankapitel

Hier steht eine kurze Bildunterschrift zu oben abgebildetem Foto
 
Tabellarische Aufstellung, wohl 1819

Artikel IV des Konkordats legte fest, dass sich die Einkünfte der (Erz-)Bischöfe und Domkapitel künftig auf vom Staat zur Verfügung gestellte und von den Begünstigten selbst frei verwaltete „Güter und ständige Fonds“ in einem bestimmten Ertragswert gründen sollen. Diesbezügliche Verhandlungen wurden vereinbarungsgemäß nach Ratifkation des Konkordats begonnen.

Eine in deren Verlauf wohl 1819 entworfene Aufstellung sah für den Erzbischof von München und Freising und das Metropolitankapitel München Einkünfte aus Grund- und Zinsherrschaft sowie aus Zehnten in mehreren oberbayerischen Rentämtern (Freising, Moosburg, Pfaffenhofen, Waging, Höglwörth) vor. Sie sollten hauptsächlich in Naturalabgaben von Getreide und Hülsenfrüchten bestehen, die nach bestimmten Sätzen in Geldwert umgerechnet wurden. So ergab sich beim Erzbischof ziemlich genau die vorgesehene jährliche Ertragsumme von 20.000 Gulden.

Die Verhandlungen zur Neudotierung von Bischöfen und Kapiteln konnten nie erfolgreich abgeschlossen werden. Deshalb erfolgen bis heute jährlich staatliche Ersatzzahlungen.

Archiv des Erzbistum München und Freising, Metropolitankapitel I 3a