Pergamenturkunde mit Bleibulle an Hanfschnur, 25. Mai 1818
Artikel IX des
Konkordats verlieh dem König von Bayern das Recht, zu den bayerischen Bischofsstühlen „würdige und taugliche Geistliche zu ernennen, welche die nach den canonischen Satzungen dazu erforderlichen Eigenschaften besitzen“. Dem Papst kam es zu, diesen „die canonische Einsetzung zu ertheilen“.
Noch vor Konkordatsabschluss hatte die bayerische Regierung im Frühjahr 1817 eine Liste von Persönlichkeiten erstellt, die zur Besetzung der bayerischen Bischofsstühle in Frage kamen. Für den erzbischöflichen Stuhl von München und Freising war der frühere Würzburger Domdekan
Lothar Anselm Freiherr von Gebsattel vorgesehen. Mitte Mai wurde die Liste dem Heiligen Stuhl überreicht, im Dezember die Kandidaten selbst informiert. Gebsattel erklärte umgehend seine Bereitschaft. Am 16. Februar 1818 ging das offizielle königliche Nominationsschreiben nach Rom ab. Nach Durchführung des römischen Informativprozesses folgte am 25. Mai 1818 die päpstliche „Präkonisation“, wodurch die Ernennung des neuen Erzbischofs feierlich bekannt gemacht wurde.
Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Konkordats führten jedoch dazu, dass Gebsattel erst Ende 1821 zum Bischof geweiht und in sein Amt eingeführt werden konnte.
Erzbischöfliches Archiv München, Erzbischöfe 1821-1917, Kasten 5 Nr. 10, Urkunde A