Das neue Münchner Metropolitankapitel

„Elenchus Ecclesiarum Metropolitanarum, et Cathedralium, earumque Capitulorum“, in: Decretum et Bulla Novae circumscriptionis Dioecesium
 
„Elenchus Ecclesiarum Metropolitanarum, et Cathedralium, earumque Capitulorum“, in: Decretum et Bulla Novae circumscriptionis Dioecesium [München 1821]

Das Konkordat sah in den bayerischen Diözesen die Neuerrichtung von Domkapiteln mit je einem Dompropst , einem Domdekan und acht bzw. (in den beiden Erzbistümern) zehn Kapitularen vor. Für die Erstbesetzung erhielt der König das Vorschlagsrecht. Später übte er es im Wechsel mit den Bischöfen und den Kapiteln aus.

Die Domkapitulare, die „Landeseingebohrne“ zu sein hatten, sollten sich durch Erfahrung in Seelsorge und anderen Kirchendiensten sowie „durch Tugend und Wissenschaften“ auszeichnen. Ihre Aufgabe war es, „nebst dem Chordienste“ im Dom den jeweiligen (Erz-)Bischöfen „in Verwaltung ihrer Diöecese als Räthe [zu] dienen“.

Nach längeren Vorarbeiten der Regierung gingen die Vorschlagslisten für alle bayerischen Kapitel im Juni 1821 an die päpstliche Nuntiatur . Nach Verhandlungen und einigen personellen Veränderungen sowie nach der Neuumschreibung der bayerischen Diözesen wurden die Mitglieder des Münchner Metropolitankapitels am 27. Oktober 1821 durch Nuntius Francesco di Serra-Cassano ernannt und am Tag darauf vom ernannten (aber noch nicht geweihten) Erzbischof Lothar Anselm von Gebsattel installiert.

Erzbischöfliches Archiv München, Erzbischöfe 1821-1917, Kasten 1, Nr. 2

 

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