Die korrekte Anrede des Erzbischofs und seiner Behörden

Hier steht eine kurze Bildunterschrift zu oben abgebildetem Foto
 
Sammlung der Oberhirtlichen Generalien vom Jahre 1821 bis 1830

Mit Rundschreiben vom 30. Oktober 1821 teilte das Generalvikariat allen Dekanen des Erzbistums die bevorstehende Weihe und Amtseinführung des Erzbischofs mit. Darüber hatten die Dekane alle ihnen unterstehende Geistliche zu informieren und sie zugleich anzuweisen, von nun an den Namen des Erzbischofs im Hochgebet der Messe einzufügen und bei Schreiben an den Erzbischof und dessen Behörden die in einer Anlage festgelegte Titulatur zu verwenden.

Der Text von Rundschreiben und Anlage wurde vom Sekretär des Generalvikariats in die „Sammlung der Oberhirtlichen Generalien“ aufgenommen, die alle allgemeinen Verlautbarungen umfasste und ein wichtiges Verwaltungshilfsmittel war. Am Rand wird auf spätere Regelungen zum selben Thema verwiesen.

Archiv des Erzbistums München und Freising, Varia V157, S. 22-24 [Bild 53-55]

 

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