Standesgemäße Wohnung für den künftigen Erzbischof

Pergamenturkunde mit Wachssiegel des Königlich Baierischen Stadtgerichts München, 27. Juni 1818
 
Pergamenturkunde mit Wachssiegel des Königlich Baierischen Stadtgerichts München, 27. Juni 1818

Im Konkordat hatte sich das Königreich Bayern verpflichtet, dass den (Erz-)Bischöfen „eine ihrer Würde und ihrem Stande entsprechende Wohnung angewiesen“ wird. Zur Unterbringung des Erzbischofs in der Hauptstadt ließ König Max I. Joseph 1818 das unweit des Doms in der Salvatorstraße (später Promenadestraße, seit 1952 Kardinal-Faulhaber-Straße) gelegene Palais Königsfeld (ehemals Palais Holnstein) ankaufen.
Der bisherige Eigentümer, der Großhändler und Bankier Ignaz Sebastian Straßburger, erhielt dafür vom Staatsärar 70.000 Gulden. Das Haus ist bis heute Staatseigentum.

Erzbischöfliches Archiv München, Erzbischöfe 1821-1917, Kasten 2, Nr. 7

 

Transkription