Herabstufung des Freisinger Doms zur einfachen Pfarrkirche

Dekret mit aufgedrücktem Papiersiegel, 27. Oktober 1821
 
Dekret mit aufgedrücktem Papiersiegel, 27. Oktober 1821




Der Freisinger Dom , der nach der Säkularisation geschlossen und nur fallweise für Gottesdienste geöffnet wurde, blieb nach Verlegung des Bischofssitzes nach München zwar erhalten, verlor aber kraft Dekret des päpstlichen Nuntius‘ die Eigenschaft einer Kathedrale und wurde zur „einfachen Pfarrkirche“ herabgestuft.

Er wurde in der Folge vor allem vom 1826 in der ehemaligen fürstbischöflichen Residenz eingerichteten Klerikalseminar genutzt. Gemäß einer 1846 von Erzbischof Karl August von Reisach begründeten Tradition findet hier bis heute alljährlich die Weihe der neuen Priester der Erzdiözese statt.

1983 wurde der Freisinger Dom mit päpstlicher Zustimmung zur Konkathedrale der Erzdiözese erhoben.

Archiv des Erzbistums München und Freising, Metropolitankapitel I 4a

 

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