Abtrennung des bayerischen Teils der Erzdiözese Salzburg

Hier steht eine kurze Bildunterschrift zu oben abgebildetem Foto
 
Dekret mit aufgedrücktem Papiersiegel, 8. Dezember 1821

Mit diesem Ausführungsdekret vollzog Nuntius Francesco di Serra-Cassano die Neuordnung der bayerischen Diözesen gegenüber dem Erzbistum Salzburg. Er untersagte dem „Ordinarius des Bistums Salzburg“ die weitere Ausübung der Jurisdiktion in den bayerischen Teilen seiner Erzdiözese; diese wurden dem Erzbistum München und Freising bzw. dem Bistum Passau angegliedert.

Er ordnete überdies an, dass „der Kanzler der alten erzbischöflichen Kurie von Salzburg“ binnen zwei Monaten die Dokumente zu den betroffenen Pfarreien an seine Amtskollegen in München und Passau zu übergeben habe.

Erzbischöfliches Archiv München, Erzbischöfe 1821-1917, Kasten 1, Nr. 2

 

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