Die „Eröffnungsbilanz“ des neuen Erzbistums

Hier steht eine kurze Bildunterschrift zu oben abgebildetem Foto
 
gedrucktes Schema für Pfarrbeschreibungen, 1817

Als sich aufgrund des Konkordatsabschlusses das künftige Diözesangebiet einigermaßen abzeichnete, versandte das Freisinger Generalvikariat am 16. Oktober 1817 an alle nunmehr 33 Dekane und den Stadtkommissar von München Formulare, um sie an alle Pfarrvorstände weiterzuleiten. Nach diesem Schema (anhand der fiktiven Pfarrei „Seekirchen“) waren binnen fünf Wochen detaillierte Pfarrbeschreibungen zu erstellen. Sie sollten der Diözesanverwaltung einen gleichmäßigen Überblick über ihr stark vergrößertes Zuständigkeitsgebiet verschaffen, zu dem damals auch noch diejenigen Salzburger Diözesangebiete gehörten, die später dem Bistum Passau zugeteilt wurden.

Der erste Abschnitt der Beschreibungen betraf die rechtlichen, geographischen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Pfarreien. Der zweite bestand aus einem Verzeichnis aller zur Pfarrei gehörenden Ortschaften samt jeweiliger Zahl der Häuser und der Seelen nach aktueller Zählung; die in diesem Zusammenhang erhobene Forderung, wo möglich, „vom ganzen Pfarrbezirke eine Situationscharte beyzulegen“, wurde in großem Umfang erfüllt. Im dritten Abschnitt waren Angaben zu den einzelnen Kirchen der Pfarrei zu machen.

Von den eingegangenen Pfarrbeschreibungen wurde für die Diözesanverwaltung eine Sammelabschrift in sechs umfangreichen Bänden erstellt. Man kann sie als „Eröffnungsbilanz“ des neuen Erzbistums bezeichnen, weil in ihnen die strukturellen und pastoralen Verhältnisse im gesamten späteren Bistumsgebiet zu Beginn der neuen Epoche dokumentiert sind. Ihnen kommt deshalb ein sehr hoher historischer Wert zu.

Archiv des Erzbistums München und Freising, Realia R3386 [Bild 0192-0195]

 

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